Bund sagt Unterstützung zu Corona-Hilfe für frei beschäftigte Schauspieler

Berlin · Nach langem Ringen hat sich die Bundesregierung auf Hilfen für kurzzeitig Beschäftigte in der Kulturszene wie etwa Schauspieler verständigt. Neben den Soloselbstständigen und den unselbstständig Beschäftigten sollen auch die „kurz befristet Beschäftigten in den darstellenden Künsten“ Hilfen von bis zu 7500 Euro für Januar bis Juni 2021 beantragen können, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heißt.

Damit werden nicht fest angestellte Schauspielerinnen und Schauspieler unterstützt. Sie waren bei den Hilfsprogrammen bisher durch das Raster gefallen, weil sie jeweils nur für Gastspiele an Theatern oder für Filme beschäftigt sind. Daraus ergibt sich wegen kurzer Beschäftigungszeiten kein Anspruch auf Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort