Bürokauffrau versuchte sich als Dealerin - Bewährungsstrafe

Saarbrücken. Vor dem Saarbrücker Schöffengericht waren sich alle einig. Die vom Gericht verhängte Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels entsprach den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die 28-jährige Bürokauffrau aus dem Landkreis Neunkirchen war voll geständig

Saarbrücken. Vor dem Saarbrücker Schöffengericht waren sich alle einig. Die vom Gericht verhängte Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels entsprach den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die 28-jährige Bürokauffrau aus dem Landkreis Neunkirchen war voll geständig. Zwischen August 2007 und Januar 2008 hatte die junge Frau in neun Fällen mit Amphetamin gehandelt. Es waren Mengen zwischen 50 und 100 Gramm. Ihr Preis lag anfänglich bei fünf Euro pro Gramm, später bei sechs Euro. Neun Fälle des Drogenhandels wurden ihr nachgewiesen. Der Handel fand in ihrer Küche statt, wo sie den Stoff im Kühlschrank aufbewahrte. Eine Portion, die in einer Butterbrotdose in ihrem Auto gefunden wurde, war zum Eigenbedarf bestimmt. Das Gesetz sieht für jeden einzelnen Fall des Drogenhandels eine Mindeststrafe von einem Jahr vor. Doch die Justiz richtet sich nicht immer nach den Regeln der Mathematik. 18 Monate zur Bewährung kamen raus. Dazu muss sie 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten. jht

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