"Bürgerfeindliche Regelungswut"

St. Wendel. Verärgert ist der St. Wendeler Landrat Udo Recktenwald über eine Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums. Das hat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geändert. Die Zulassungsbehörden dürfen nun keine so genannten "kurzen" Kennzeichen mehr für Pkw und Motorräder mit zwei- oder dreistelligen Unterscheidungsnummern vergeben

St. Wendel. Verärgert ist der St. Wendeler Landrat Udo Recktenwald über eine Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums. Das hat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geändert. Die Zulassungsbehörden dürfen nun keine so genannten "kurzen" Kennzeichen mehr für Pkw und Motorräder mit zwei- oder dreistelligen Unterscheidungsnummern vergeben. Verboten sind so Kombinationen mit einem Buchstaben und einer Zahl wie WND A 1 oder zwei Buchstaben und einer Zahl wie WND ZG 5 oder einem Buchstaben und zwei Zahlen wie WND B 17. Diese Kennzeichen dürfen nur noch für Fahrzeuge verwandt werden, die bauartbedingt ein kleines Kennzeichen benötigen. Dazu zählen Importfahrzeuge aus den USA. Allerdings ist die Zahl der betroffenen Autos in der Region gering.Udo Recktenwald findet für diese Änderung deutliche Worte: Er bezeichnet sie als "nicht nachvollziehbare, unsinnige und bürgerfeindliche Regelungswut". Ursprünglich sollten lediglich Motorrädern kleinere Kennzeichenschilder ermöglicht werden, was auch zu begrüßen sei, heißt es in einer Mitteilung des Landkreises. Die jetzige Lösung des Bundesverkehrsministeriums geht darüber hinaus.

Eine derartige Regelung sei zwar schon vorher in der FZV enthalten, es konnten aber Ausnahmen durch die Länder erteilt werden. Durch die Änderungsverordnung werde die Möglichkeit einer Ausnahme durch die Länder beseitigt. Das bedeutet laut Landrat: Bei Neuanmeldung eines Fahrzeuges werden keine kurzen Kennzeichen mehr vergeben. Darüber hinaus können solche Kennzeichen beim Fahrzeugwechsel nicht übertragen werden. Der Halter benötigt dann neben einem neuen Kennzeichen auch neue Nummernschilder. Und die kosten 32 Euro. Hinzu komme noch, dass alle Reservierungen für kurze Kennzeichen hinfällig sind. Landrat Udo Recktenwald: "Rein rechnerisch bedeutet das, dass wir 8162 Kennzeichen für Importfahrzeuge freihalten müssen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass ein Kontingent von 20 kurzen Kennzeichen für den Kreis St. Wendel ausreichend war. Diesen Bedarf haben wir sichergestellt."

Der Landrat weiter: "Es mag sein, dass andere Bundesländer mit größeren Landkreisen Probleme bei der Vorhaltung solcher Kennzeichen haben. Deshalb sollte man eine solche Regelung aber nicht für alle Kreise festlegen. Es sollte den Zulassungsbehörden überlassen werden, wie sie den benötigten Kennzeichenbestand für Importfahrzeuge sicherstellen können."

In einem Brief an Bundesverkehrsminister Ramsauer und die saarländischen Abgeordneten im zuständigen Bundestags-Ausschuss, hat Recktenwald seine Kritik geäußert und darum gebeten die Regelung zu ändern. Zugleich will er die Landräte im Saarland dafür gewinnen, diese "unsinnige und bürgerfeindliche Regelung" nicht umzusetzen. vf

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