Bürger machen ihrem Unmut Luft

Homburg · Der Saarpfalz-Kreis kommt nach der Neonazi-Demo vom Samstag unter Druck. Landrat Clemens Lindemann verweist allerdings auf die schwierige Rechtslage. Diese habe es dem Kreis unmöglich gemacht, den Aufmarsch zu verbieten.

Homburg. Die Neonazi-Demo vom vergangenen Wochenende wirkt immer noch nach. Stand unmittelbar am Samstag vor allem der Widerstand von Homburger Medizinstudenten im Fokus (wir berichteten), so war auch schon zu diesem Zeitpunkt Kritik am Saarpfalz-Kreis als zuständiger Genehmigungsbehörde laut geworden. Viele Bürger konnten nicht nachvollziehen, warum den Zweibrücker Neonazis eine solche Bühne gegeben worden war - immerhin führte deren Aufmarsch durch Teile der Innenstadt und gipfelte in einer Kundgebung auf dem Vauban-Carree. Dort führte die Kundgebung zudem zu einem massiven Verkehrschaos.Unter denen, die am Samstag die rechte Demonstration mehr als kritisch begleiteten, war auch Homburgs Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU). Er hatte vor Beginn der Kundgebung zwar klar gemacht, dass "eine Demokratie eine solche Demonstration aushalten muss". Doch rund zwei Stunden später, und nachdem er mehrfach von Bürgern deutlich darauf aufmerksam gemacht wurde, was diese von der braunen Demo hielten, war ihm der Unmut über die beim Kreis getroffene Entscheidung durchaus anzumerken. Vor allem Streckenwahl und Kundgebungsort stießen Schöner deutlich auf. Hier forderte er, im Wissen, dass eine Änderung der Zuständigkeiten nur schwer möglich sein wird, für eine Kreis- und Universitätsstadt wie Homburg das Recht ein, selbst über die Genehmigung von Demonstrationen wie der am Samstag zu entscheiden.

Beim Saarpfalz-Kreis verwies man gestern auf die schwierigen rechtlichen Rahmenbedingungen. So sei es nicht einfach möglich, eine solche Kundgebung zu verbieten "auch wenn sie uns politisch überhaupt nicht gefällt", so Landrat Clemens Lindemann (SPD) im Gespräch mit unserer Zeitung. Zahlreiche Urteile von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten, die in der Vergangenheit solche Verbote gekippt hätten, verdeutlichten dies. Lindemann: "Die Rechtslage ist in solchen Fällen alles andere als einfach." So gelte das Demonstrationsrecht als hohes, vom Grundgesetz geschütztes Rechtsgut. Damit wäre ein Verbot nur selten möglich, in der Regel könnten lediglich Auflagen gemacht werden.

Und auch bei der Wahl eines Kundgebungsortes gebe es nur wenig Einflussmöglichkeiten. Letztendlich hätte man einen Ort wie das Vauban-Carree als Schauplatz einer Kundgebung nur dann verwehren können, wenn dieser schon durch eine zuvor angemeldete Veranstaltung belegt gewesen wäre.

Lindemann macht aber jenseits der nüchternen Rechtslage klar, dass er "erschüttert" sei über das, was er aus den Reihen der Neo-Nazis hatte hören müssen. Und das könnte für die Neonazis durchaus Konsequenzen haben. So will sich Lindemann Aufzeichnungen der Polizei von der Kundgebung anschauen. Sollte sich aus Sicht des Kreises aus den Redebeiträgen der Tatbestand der Volksverhetzung oder auch der Beleidigung ergeben, "so werden wir Strafanzeige stellen". Auch überprüfe man bei künftigen Veranstaltungen von Neo-Nazis in Homburg die inhaltlichen Aussagen fortwährend rechtlich und werde gegebenenfalls solche Aufzüge unmittelbar vor Ort auflösen.

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