Briefwahl im St. Ingberter Rathaus seit Mittwoch möglich

St. Ingbert. Am Sonntag, 27. September, findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. In dieser Woche werden an rund 30 300 Wahlberechtigte in St. Ingbert die Wahlbenachrichtigungskarten verschickt. Die Nummer des Wahlbezirks und der Wahlraum, der am Wahlsonntag aufgesucht werden muss, sind auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt

St. Ingbert. Am Sonntag, 27. September, findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. In dieser Woche werden an rund 30 300 Wahlberechtigte in St. Ingbert die Wahlbenachrichtigungskarten verschickt. Die Nummer des Wahlbezirks und der Wahlraum, der am Wahlsonntag aufgesucht werden muss, sind auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt.

Wer in seiner Mobilität beeinträchtigt oder gehindert ist, am Wahltag sein Wahllokal aufzusuchen, kann auch per Briefwahl wählen. Die Briefwahlunterlagen müssen bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Hierzu ist die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte auszufüllen, zu unterschreiben und in einem frankierten Umschlag der Stadtverwaltung zu übersenden; sie kann auch im Rathaus vorbeigebracht werden. Darüber hinaus können die Briefwahlunterlagen auch per Fax oder E-Mail angefordert werden. Das elektronische Antragsformular wird auf der Homepage der Stadtverwaltung www.st-ingbert.de in der Rubrik "Schnell gefunden" bereitgestellt. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, wird bei Online-Anträgen dringend empfohlen, die auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckte Wahlbezirks- und Wählerverzeichnisnummer in der Eingabemaske anzugeben.

Die Briefwahlunterlagen werden per Post an die Wahlberechtigten gesandt. Jeder Briefwähler muss darauf achten, dass sein Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag bei der Stadtverwaltung eingegangen ist. Die roten Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post gebührenfrei befördert. Die Wahlbriefe können auch im Rathaus abgegeben werden.

Durch eine Änderung der Wahlvorschriften wird die Aushändigung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen an einen anderen als den Wahlberechtigten künftig erleichtert. Hierzu ist eine schriftliche Empfangsvollmacht erforderlich, die zur Verfahrenserleichterung auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt ist. Allerdings darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Sie muss dies vor der Empfangnahme der Unterlagen gegenüber dem Gemeindewahlleiter schriftlich versichern.

Seit Mittwoch dieser Woche kann direkt vor Ort im eigens eingerichteten Briefwahllokal im vierten Stock des Rathauses gewählt werden. Das Briefwahllokal ist montags bis mittwochs von neun bis 15 Uhr, donnerstags von neun bis 18 Uhr und freitags von neun bis zwölf Uhr, am morgigen Freitag sogar von neun bis 18 Uhr, geöffnet. red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort