Identität von Blutspendern muss zweifelsfrei feststellbar sein Blutspende ab sofort nur noch mit gültigem Pass

Saarbrücken · (red) Um die Identität von Blutspendern zweifelsfrei feststellen zu können, gelten ab sofort neue Richtlinien für Blutspenden in Deutschland. Spender müssen jetzt einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, also einen Personalausweis, einen Reisepass oder einen Führerschein. Darüber informiert der DRK-Blutspendedienst Rheinland-Pfalz und Saarland. Die neue Regelung gelte für Neuspender sowie für Wiederholspender bei jedem Termin.

(red) Um die Identität von Blutspendern zweifelsfrei feststellen zu können, gelten ab sofort neue Richtlinien für Blutspenden in Deutschland. Spender müssen jetzt einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, also einen Personalausweis, einen Reisepass oder einen Führerschein. Darüber informiert der DRK-Blutspendedienst Rheinland-Pfalz und Saarland. Die neue Regelung gelte für  Neuspender sowie für Wiederholspender bei jedem Termin.

Die neue Regelung wurde in die Richtlinien zur Hämotherapie (Blutspende) aufgenommen, die von der Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut entwickelt werden. Sie gilt für alle Blutspendedienste in Deutschland, also nicht nur für das Rote Kreuz.

Der amtliche Lichtbildausweis sei deshalb erforderlich, damit der Arzt im Vorgespräch zweifelsfrei die Identität des Blutspenders feststellen könne, teilte der DRK-Blutspendedienst mit. Auch zum Schutz der Empfänger einer Blutspende müsse die Identität eines Blutspenders zu jeder Zeit zweifelsfrei nachvollziehbar sein.

Unverändert müssen 56 Tage zwischen zwei Blutspenden liegen. Blut spenden kann jeder ab 18 Jahren; Neuspender bis zum 68. Geburtstag. Männer dürfen sechs Mal und Frauen vier Mal innerhalb von zwölf Monaten Blut spenden.

Weitere Informationen zum Thema Blutspende gibt es von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer (08 00) 1 19 49 11 oder im Internet unter
www.blutspendedienst-west.de

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