Mann ist wieder frei Deutsche in Forbach gefangen gehalten und gefoltert? Staatsanwalt verkündet Wende im Fall
Update | Forbach/Saargemünd · Eine Deutsche beschuldigt ihren Mann, sie jahrelang gefangen gehalten und gefoltert zu haben. Französische Beamten nehmen den in Forbach lebenden Deutschen in Polizeigewahrsam. Doch nun verkündete der Staatsanwalt eine überraschende Wende.

Folter in Forbach – hier soll ein Mann seine Frau gequält haben
Wende im Fall der Frau, die in Forbach vermeintlich von ihrem Ehemann gefangen gehalten und gefoltert wurde: „Die Freiheitsberaubung ist eine nicht existente Realität. Die Frau hatte Zugang zu TV, PC und Telefon.“ Das sagte Staatsanwalt Olivier Glady am Dienstagabend bei einer Pressekonferenz in Saargemünd, an der auch überregionale französische, deutsche und Schweizer Journalisten teilnahmen.
Beschuldigter Mann kommt frei
„Zurzeit scheint die Fährte am wahrscheinlichsten, dass es keine strafrechtlichen Vergehen gegen diese Frau gibt.“ Zunächst waren Ermittlungen wegen möglicher Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Folter aufgenommen worden.
Der Mann komme „am späten Nachmittag oder am Abend“ aus dem Polizeigewahrsam frei, hieß es am Dienstag. Am Mittwoch folgte dann die Bestätigung über die Presse: Der 55-Jährige ist wieder auf freiem Fuß.
Frau soll laut ihrem Mann unter einer Krankheit leiden
Am Montagmorgen hatten französische Polizisten einen 55 Jahre alten Deutschen in Forbach, nahe dem Saarland, in Polizeigewahrsam genommen. Seine Frau hatte zuvor einen Notruf nach Deutschland abgesetzt. Sie werde seit 2011 von ihrem Mann gefangen gehalten und misshandelt.
Die Polizei fand die Frau in der Wohnung des Paares, die Beamten entdeckten allerdings keine eindeutigen Hinweise darauf, dass die Frau eingesperrt worden sei. In der Befragung wiederholte sie ihre Anschuldigungen. Ihr Mann hingegen sprach im Polizeigewahrsam von einer Krankheit, unter der die 53-Jährige seit Längerem leide.
Staatsanwalt: Keine Hinweise auf Folter in Forbach
Das angebliche Opfer wurde am Dienstag knapp fünf Stunden vernommen und hat dabei seine Anschuldigungen gegen seinen Mann aufrechterhalten. Doch wie der Staatsanwalt am Dienstagnachmittag verkündete, gibt es keine Hinweise auf Verletzungen in Zusammenhang mit den Anschuldigungen. Die gynäkologischen Untersuchungen ließen keine Rückschlüsse auf Vergewaltigungen zu.
„Alle Feststellungen, die während der Untersuchung, besonders vor Ort, getroffen werden konnten, können ihre Aussagen bisher nicht untermauern, während sie die Erklärungen ihres Mannes vollständig bestätigen“, sagte Glady. Die Beamten hatten die Frau ohne Blutergüsse und wunde Stellen gefunden. In ihrer Nähe habe es auch keine Blutspuren gegeben. Bei Untersuchungen im Krankenhaus habe man keine Brüche festgestellt, was dem Staatsanwalt zufolge zumindest den Vorwurf schlimmster Folter auszuschließen scheine.
Sprachbarrieren als Hindernis
Eine Krankheit der Frau scheine aber echt zu sein. So deuteten die Untersuchungen in einem Metzer Krankenhaus darauf hin, dass die Frau an einer auto-immunen Entzündungskrankheit, Allergien und Haarausfall leidet. Ein psychologisches Gutachten über den mentalen Zustand der Frau ist in Arbeit. Die Frau befindet sich derzeit noch im Krankenhaus in Metz.
„Der Mann kümmert sich seit Beginn der Krankheit um seine Frau, die vor fünf Jahren aufgetreten ist und sich vor rund zehn Monaten verschlimmert hat“, sagte Glady. Die Verschlimmerung der Krankheit habe dazu geführt, dass die Frau sich kaum mehr bewegen konnte.
Aufgrund der Sprachbarriere habe das deutsche Paar bezüglich des Gesundheitszustandes der Frau keinen Arzt konsultiert. Nach Ausführungen des Staatsanwaltes betonte der Mann bürokratische Behörden, um zu erklären, warum das Paar nicht in Frankreich sozialversichert sei.
Paar hatte keine Kontakte zu eigenen Familien
Das Paar, das seit 2001 verheiratet ist, war bis 2007 bei einer deutschen Krankenkasse gemeldet, wie der Staatsanwalt verkündete. Bei französischen Krankenkassen sei das Paar unbekannt gewesen.
Der Mann habe seit mehreren Jahren keinen Kontakt zu seiner Familie. Die Frau besitze die deutsche und spanische Staatsbürgerschaft und habe ebenfalls keine Kontakte zu ihrer Familie.
Das Paar lebt mindestens seit 2011 in Frankreich, der Mann sei seit einer Weile arbeitslos, hatte Glady bereits am Montag gesagt. Der Staatsanwalt hatte auch auf „Ungereimtheiten“ in dem Fall verwiesen. Möglicherweise handele es sich nicht um ein „Horror-Szenario“, sondern um „nicht zufriedenstellende Bedingungen bei der Pflege einer kranken Person“, so Glady.