Prozess in Frankenthal In „Babymord-Prozess“ droht Vater 15 Jahre Gefängnis

Frankenthal · Drei Jahre nach dem Tod eines zwei Monate alten Mädchens will das Landgericht in Frankenthal am heutigen Freitag das Urteil gegen den angeklagten Vater verkünden. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der heute 35 Jahre alte Deutsche seine kleine Tochter am 13. Mai 2016 „aus übersteigerter Eifersucht“ aus dem zweiten Stock eines Hauses geworfen und so getötet haben.

Die Anklagebehörde fordert unter anderem wegen Mordes, Geiselnahme und Körperverletzung eine Gesamtstrafe von 15 Jahren Gefängnis. Sie sieht durch einen Kokainkonsum zur Tatzeit eine eingeschränkte Schuldfähigkeit als gegeben. Anders die Nebenklage – sie fordert eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gegen den Mann.

Die Verteidigung sieht hingegen Voraussetzungen für einen Freispruch gegeben. Der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt durch Drogen in einen Angstzustand und ein paranoides Verhalten geraten – er habe demnach angenommen, seinem Kind drohe Gefahr, und er sei deshalb auf den Balkon geflüchtet. Dort sei ihm die Tochter aus den Händen geglitten. Zudem sei der Zeuge unglaubwürdig, auf dessen Aussagen ein Teil der Vorwürfe basiere, meint der Verteidiger des Angeklagten. Dieser hatte in seinem Schlusswort sein „tiefes Bedauern“ zum Ausdruck gebracht.

Der Fall hatte auch deswegen für Schlagzeilen gesorgt, weil der Angeklagte nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wegen zu langer Verfahrensdauer im Februar aus der Untersuchungshaft entlassen werden musste. Der Ende 2016 begonnene Prozess war wegen der Erkrankung der Richterin nach 23 Verhandlungstagen abgebrochen und erst Ende 2017 neu gestartet worden. Wegen Fluchtgefahr haben Nebenklage und Staatsanwaltschaft vor kurzem einen neuen Haftbefehl beantragt. Bei einer Verurteilung muss der Angeklagte mit seiner Festnahme noch im Gerichtssaal rechnen.

(dpa)
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