Sterbehilfe in Luxemburg unverändert

Luxemburg · 15 Fälle in den vergangenen zwei Jahren – Meist Patienten mit Krebs im Endstadium

In Luxemburg haben Ärzte in den vergangenen beiden Jahren in 15 Fällen Sterbehilfe geleistet - acht Fälle waren es 2013, sieben im Vorjahr. Das geht aus dem kürzlich vorgelegten Zweijahresbericht der zuständigen Kontroll- und Bewertungskommission hervor. Elf Personen waren Frauen, die meisten älter als 60 Jahre. Meistens handelte es sich um Krebspatienten im Endstadium, drei Mal lagen neurodegenerative Erkrankungen zugrunde. Eine Person war ein Schlaganfall-Patient, schreibt die Zeitung "Luxemburger Wort".

Damit ist die Zahl derjenigen, die in Luxemburg Sterbehilfe in Anspruch nehmen, stabil geblieben. Wie "L'essentiel" schreibt, entschieden sich im Zeitraum 2011 bis 2012 14 Menschen im Großherzogtum für Sterbehilfe.

Seit In-Kraft-Treten des Gesetzes im Jahr 2009 haben insgesamt 34 Sterbehilfe verlangt. Das Gesetz sichert Ärzten Straffreiheit zu, wenn sie aktive Sterbehilfe oder Beihilfe zum Suizid leisten. Voraussetzung ist, dass ein unheilbar kranker und unerträglich leidender Patient freiwillig, überlegt und wiederholt schriftlich den Willen zur Beendigung seines Lebens bekundet. Ärzte sind verpflichtet, mehrere ausführliche Gespräche mit ihren Patienten zu führen und einen anderen Arzt zur Beratung hinzuzuziehen.

Die Kontrollkommission überprüft alle Fälle. Sollte sie Gesetzesverstöße feststellen, schaltet sie die Staatsanwaltschaft ein. Missbräuche stellte sie in ihrem Bericht nicht fest.

Sie registriert außerdem eine steigende Zahl von Patientenverfügungen. Menschen, die Sterbehilfe für den Fall eines Hirntods beantragen wollen, müssen dies zwingend dem Ausschuss mitteilen. 2013 bis 2014 beantragten 699 Personen solche Patientenverfügungen. Insgesamt haben bereits 1948 Menschen eine solche Willensäußerung eingereicht.

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