Schneller zum luxemburgischen Pass

Luxemburg · Abgeordnetenkammer des Großherzogtums verabschiedet zwei Gesetze zur Nationalität und Visumerleichterung.

 Seine Staatsangehörigkeit ist keine Frage: Liam Henri Hartmut von Nassau (Mitte) ist ein waschechter Luxemburger – hier mit seinen Eltern, Prinz Félix und Prinzessin Claire, und Schwester Amalia. Foto: dpa

Seine Staatsangehörigkeit ist keine Frage: Liam Henri Hartmut von Nassau (Mitte) ist ein waschechter Luxemburger – hier mit seinen Eltern, Prinz Félix und Prinzessin Claire, und Schwester Amalia. Foto: dpa

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Die luxemburgische Abgeordnetenkammer Chamber hat ein neues Nationalitätsgesetz verabschiedet. Dieses soll den Zugang zur Staatsangehörigkeit erleichtern. Statt sieben müssen Anwärter auf einen luxemburgischen Pass jetzt nur noch fünf Jahre ununterbrochen im Land gelebt haben. Außerdem führt der neue Gesetzestext das Geburtsorts prinzip für die erste Generation ein. Das heißt, dass Kinder, die im Großherzogtum geboren sind, aber ausländische Eltern haben, mit 18 Jahren automatisch die luxemburgische Staatsangehörigkeit bekommen. Um Geburtstourismus zu verhindern, sieht das Gesetz dennoch vor, dass mindestens ein Elternteil die zwölf Monate vor der Geburt in Luxemburg gewohnt haben muss.

Strenger ist das neue Nationalitätsgesetz mit denjenigen, die bereits mit der Justiz zu tun hatten. Bisher wurde der luxemburgische Pass den Menschen verweigert, die zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden. Das Gleiche gilt jetzt ebenso für Menschen, die eine Bewährungsstrafe von mindestens zwei Jahren bekommen haben.

Ungeändert bleibt das geforderte Niveau in luxemburgischer Sprache. Dass das Gesetz, das am 1. April in Kraft tritt, mit großer Mehrheit verabschiedet wurde (57 von 60 Stimmen), war keine Überraschung. In einem Land, das rund 47 Prozent Ausländeranteil und Angehörige von mehr als 170 Nationalitäten zählt, gab es für die Neuerungen einen gesellschaftlichen und politischen Konsens.

In der gleichen Woche wurde auch eine Visumerleichterung für Investoren von den luxemburgischen Abgeordneten mit 58 Stimmen durchgewunken. "Der Gesetzentwurf sieht die Schaffung einer neuer Kategorie von Aufenthaltstitel für ‚Investoren' vor, die zum Beispiel in die Gründung oder Übernahme von Unternehmen investieren wollen", teilt die Regierung mit. Betroffen sind Menschen, die mindestens 500 000 Euro in eine luxemburgische Firma investieren oder 20 Millionen Euro auf einem Konto bei einem luxemburgischen Bankinstitut einzahlen. Investitionen in Immobilien fallen nicht darunter. Mit diesem Gesetz soll eine EU-Richtlinie ins nationale Recht umgesetzt werden, um die Immigration aus nicht EU-Ländern zu vereinfachen. Im Herbst hatte der Luxemburger Staatsrat den Gesetzentwurf moniert. Er halte es für schwierig, zu prüfen, wo das Geld genau herkomme und die Ehrbarkeit der Investoren zu prüfen. Die Regierung hatte daraufhin einiges überarbeitet und so versicherte Marc Angel, Berichterstatter dieses Gesetzes, bei der Abstimmung, dass dieses kein Freifahrtschein für Reiche sei. Die Ehrbarkeit der Investoren werde genauso wie bei allen anderen Visum-Antragstellern überprüft. Ebenso müsse dieser Personenkreis sich die Hälfte des Jahres in Luxemburg aufhalten. In den vergangenen Jahren haben mehrere EU-Länder ähnliche Gesetze verabschiedet. Laut einem 2015 veröffentlichten Bericht des Internationalen Währungsfonds ("Too Much of a Good Thing?") genießen großzügige Investoren auch in Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Lettland, Portugal und Spanien Visaerleichterungen. In Zypern und Malta können sie sogar einfacher eingebürgert werden.

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Nationalitäten in Luxemburg Laut dem luxemburgischen Statistikamt Statec leben in Luxemburg Menschen mit mehr als 170 Nationalitäten. Die größte Gruppe bilden die Portugiesen (16,2 Prozent der Gesamtbevölkerung).

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