Schmerzensgeld für Angehörige

Luxemburg · Zwölfeinhalb Jahre nach dem Absturz eines Luxair-Flugzeugs in Luxemburg können die Hinterbliebenen von drei deutschen Todesopfern nun entschädigt werden. Das hat der Kassationsgerichtshof in Luxemburg gestern nach Angaben eines Justizsprechers entschieden.

Mit dem Urteil sei nun die juristische Aufarbeitung des Unglücks beendet. Den Angehörigen stünden Schadenersatz und Schmerzensgelder von rund 330 000 Euro inklusive Zinsen zu, sagte deren Anwalt Dieter Grozinger.

Die Luxair-Maschine war am 6. November 2002 auf dem Weg von Berlin ins Großerzogtum kurz vor dem Ziel abgestürzt. Unter den 20 Toten waren auch 15 Deutsche. Schuld am bislang schwersten Unglück der luxemburgischen Luftfahrtgeschichte waren schwere Pilotenfehler und technische Fehlfunktionen an der Maschine.

Strafrechtlich war unter die Tragödie bereits im März 2012 ein Schlussstrich gezogen worden. Damals war der Pilot der Fokker 50 wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Drei weitere Ex-Mitarbeiter der Fluggesellschaft Luxair bekamen Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren.

Zivilrechtlich war den Hinterbliebenen der drei Opfer, die einen Antrag gestellt hatten, bereits Anfang 2014 Schadenersatz in Höhe von insgesamt 400 000 Euro zugesprochen worden. Die Verteidiger der Verurteilten hatten jedoch versucht, die Anträge der deutschen Familien wegen Verjährung als unzulässig erklären zu lassen.

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