Corona-Pandemie Arbeit, Tanken, Einkaufen – Für wen Quarantänepflicht bei Einreise aus Luxemburg gilt und für wen nicht

Anfang der Woche hat das RKI Luxemburg zum Corona-Risikogebiet erklärt. Nun hat die saarländische Landesregierung mitgeteilt, für wen Einschränkungen und Quarantänepflichten gelten.

Neue Regeln für Quarantäne nach und aus Luxemburg ins Saarland
Foto: BeckerBredel

Obwohl das Robert-Koch-Institut Luxemburg aufgrund der in den vergangenen Wochen angestiegenen Corona-Fälle zum Risikogebiet erklärt hat, soll nicht jeder, der sich im Großherzogtum aufgehalten hat in Quarantäne. Die „Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus“ tritt am Tag nach Verkündung im Amtsblatt in Kraft.