Luxemburg verschärft sein Prostitutionsgesetz
Luxemburg · Die luxemburgische Ministerin für Chancengleichheiten Lydia Mutsch und ihr Kollege, der Justizminister Felix Braz, haben einen neuen Aktionsplan zur Bekämpfung der Prostitution im Großherzogtum vorgestellt. Vor allem Zuhälter sollen demnach strenger verfolgt werden.
Der Entzug von Reisepässen und Ausweisen, der von Menschenhändlern oft als Druckmittel gegenüber Prostituierten genutzt wird, wird nun zum Strafbestand und kann mit bis zu fünf Jahren Haft und einem Bußgeld bis 50 000 Euro bestraft werden. Das gleiche Strafmaß droht Freiern, die die Dienste von sogenannten gefährdeten Prostituierten in Anspruch nehmen. Damit sind Frauen gemeint, die sich illegal im Land aufhalten, Schwangere und Prostituierte mit einem begrenzten Intellekt. Bisher galten diese Strafen nur im Umgang mit minderjährigen Prostituierten.
Außerdem wollen die beiden Minister auch die Arbeit der Polizei im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung erleichtern. In Zukunft dürfen die Beamten daher Orte durchsuchen, die sie für ein Bordell halten, auch wenn sie dafür keine stichhaltige Beweise haben - bereits eine Vermutung reicht. Verboten ist in Luxemburg lediglich die Bereicherung Dritter durch die Prostitution .
Selbstständige Sexarbeiterinnen dürfen Kunden bei sich zu Hause empfangen. Die gesetzlichen Anpassungen sehen eine Verbesserung ihrer Lage durch eine soziale Absicherung vor. Zudem will Ministerin Mutsch eine "Exit"-Strategie ins Leben rufen, um Frauen systematisch und umfangreich zu unterstützen, die aus dem Milieu aussteigen wollen.