Pandemielage verschärft sich Entlastung für saarländische Pendler: Luxemburg und Deutschland verlängern ihr Abkommen zur Telearbeit

Saarbrücken/Luxemburg-Stadt · Die Steuer-Vereinbarung von Grenzpendlern nach Luxemburg bleibt vorerst bestehen. Damit gelten die Arbeitstage, die sie aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie im Home-Office verbringen, als in Luxemburg verbrachte Arbeitstage. Die Vereinbarung betrifft vor allem die rund 50 000 Pendler aus Deutschland, die in Luxemburg arbeiten.

 Die Vereinbarung gilt für Grenzgänger aus dem Saarland nach Luxemburg und ist mindestens bis zum 31. März 2022 verlängert.

Die Vereinbarung gilt für Grenzgänger aus dem Saarland nach Luxemburg und ist mindestens bis zum 31. März 2022 verlängert.

Foto: Sophia Schülke

Luxemburg und Deutschland verlängern ihr Abkommen zur Telearbeit. Damit hat die Vereinbarung vom 7. Oktober 2020 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung weiterhin Gültigkeit. Das teilte das saarländische Finanzministerium am Montag mit. Die Vereinbarung betrifft vor allem die rund 50 000 Pendler aus Deutschland, die in Luxemburg arbeiten.

In der Verständigungsvereinbarung ist festgelegt, dass die Arbeitstage, an denen Grenzpendlerinnen und Grenzpendler aufgrund der Corona-Pandemie von zu Hause aus arbeiten, als Arbeitstage in Luxemburg gelten. „Aufgrund der weiterhin angespannten pandemischen Lage, bleibt die Verständigungsvereinbarung mindestens bis zum 31. März 2022 bestehen“, teilte Finanzstaatssekretärin Anja Wagner-Scheid mit. Da es sich um eine „außergewöhnliche und befristete Maßnahme“ handele, werden die zuständigen Behörden Deutschlands und Luxemburgs die Entwicklung der Pandemielage demnach vor dem 31. März 2022 erneut beurteilen. Dann werde sich der eventuelle Fortbestand der Verständigungsvereinbarung entscheiden.

Luxemburgs Finanzminister Pierre Gramegna (DP) teilte am Dienstag mit: „Ich freue mich sehr über die Verlängerung der Vereinbarung mit unseren deutschen Nachbarn und bedanke mich bei der deutschen Regierung für die gute Zusammenarbeit in der COVID19-Krise.“ Die Verlängerung sorge bei deutschen Pendlern und luxemburgischen Arbeitgebern weiterhin für die nötige Flexibilität und Planungssicherheit.

Die Vereinbarung verlängert sich automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, wenn sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats gekündigt wird.

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