Luxemburg stimmt über Wahlalter und Ausländerwahlrecht ab

Luxemburg · Am 7. Juni sind wahlberechtigte Luxemburger aufgefordert, bei einem Referendum ihre Meinung kundzutun. Auch in Deutschland lebende Luxemburger dürfen abstimmen – wenn sie dies rechtzeitig beantragen.

Soll das Wahlalter in Luxemburg gesenkt werden und sollen so bereits 16-Jährige entscheiden dürfen, ob sie ihr Kreuzchen machen wollen? Sollen im Großherzogtum lebende Ausländer das Recht erhalten, bei den Parlamentswahlen abzustimmen, und soll die Amtszeit eines Regierungsmitglieds auf maximal zehn Jahre begrenzt werden? Zu diesen drei Fragen sind am 7. Juni die wahlberechtigten Luxemburger aufgerufen, bei einem Verfassungsreferendum abzustimmen.

Die Botschaft des Großherzogtums in Berlin weist darauf hin, dass auch in Deutschland lebende luxemburgische Staatsangehörige sowie Personen mit deutsch-luxemburgischer Doppelstaatsbürgerschaft an der Volksbefragung teilnehmen dürfen. Dies müssen sie jedoch dem Bürgermeister- und Schöffenrat in der zuständigen luxemburgischen Gemeinde mitteilen und per Brief um eine Wahlbenachrichtigung bitten. Zuständig für im Ausland lebende Luxemburger ist die Gemeinde, in der die Person zuletzt einen Wohnsitz in Luxemburg hatte. Ansonsten ist die Geburtsgemeinde oder die Gemeinde Luxemburg-Stadt zuständig. Der Antrag muss Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, Wohnsitz und Anschrift sowie eine Kopie des gültigen Reisepasses enthalten. Außerdem muss der Antragsteller an Eides statt versichern, dass er sein Wahlrecht nicht verwirkt hat.

Spätestens 20 Tage vor dem Referendum, also am 18. Mai, erhält der Wahlberechtigte die Unterlagen sowie die Anschrift seines Wahllokals. Um per Briefwahl abstimmen zu dürfen, müssen die Unterlagen bis zum 8. Mai in Luxemburg eingegangen sein.

Die Volksbefragung hat nur beratenden Charakter. Doch der Fraktionsvorsitzende der Regierungspartei LSAP, Alex Bordy, sagte der Zeitung "L'essentiel", es würde "allgemeinen demokratischen Prinzipien" widersprechen, wenn die Politik sich über die Meinung des Volkes hinwegsetzte. Endgültig abgesegnet werden sollen die geplanten Änderungen in der Verfassung dann in einem zweiten, verbindlichen Referendum 2016.

referendum.lu

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort