Nach Änderung von Wahlgesetz Luxemburger Kommunalwahl am 11. Juni: Bisher jeder achte Ausländer in Wahllisten eingetragen

Luxemburg-Stadt · Das geänderte Wahlgesetz in Luxemburg greift bei den Kommunalwahlen am 11. Juni: Erstmals können alle nicht-luxemburgischen Einwohner an die Wahlurnen ihrer Gemeinden treten. Drei Monate vor der Wahl hat sich jeder Achte ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Zeit dafür ist noch bis zum 17. April.

Im Großherzogtum werden am 11. Juni die Gemeinderäte neu gewählt. Dank einer Änderung des Wahlgesetzes können diesmal auch alle ansässigen Nicht-Luxemburger wählen.

Im Großherzogtum werden am 11. Juni die Gemeinderäte neu gewählt. Dank einer Änderung des Wahlgesetzes können diesmal auch alle ansässigen Nicht-Luxemburger wählen.

Foto: Sophia Schülke

In Luxemburg finden am 11. Juni Kommunalwahlen statt und die Räte der 102 Gemeinden werden neu und direkt gewählt. Gewählt wird alle sechs Jahre. Aber diesmal gehen die Wahlen anders über die Bühne. Seitdem das Wahlgesetz geändert wurde, können alle nicht-luxemburgische Einwohner an die Wahlurnen ihrer Gemeinden treten. Die alte Frist, nach der man dafür seit mehr als fünf Jahren in Luxemburg wohnhaft sein musste, gilt damit nicht mehr. Bei den vergangenen Kommunalwahlen im Jahr 2017 konnten rund 75 000 Menschen nicht wählen, weil sie noch keine fünf Jahre im Land wohnten.

Nicht-Luxemburger, die in diesem Jahr wählen wollen, müssen sich aber selbst um eine Eintragung ins Wählerverzeichnis kümmern. Dies ist elektronisch möglich über das Portal www.myguichet.lu oder im Bierger-Center.

2017 konnten rund 75 000 Menschen in Luxemburg nicht wählen

Um alle nicht-luxemburgischen Einwohner zu informieren, hat das Ministerium für Familie, Integration und Integration gemeinsam mit Partnern im Mai 2022 die Sensibilisierungskampagne „Ich kann wählen“ gestartet. Die Kampagne läuft in fünf Sprachen. Nun zog Ministerin Corinne Cahen (DP, demokratische Partei) eine Zwischenbilanz. „Während sich im Januar 1633 Personen in die Wählerlisten eingeschrieben haben, waren es im Februar bereits 2206.“ Demnach liegt die aktuelle Einschreibungsrate bei 12,5 Prozent (32 197 Personen). Allerdings haben sich bisher nur rund zwei Prozent derjenigen eingeschrieben, die weniger als fünf Jahre im Großherzogtum leben.

Nationaler Tag der Eintragung in Wählerverzeichnis am 18. März

Mithilfe der Statistiken will das Ministerium jene Gruppen finden, in denen die Einschreibungsrate noch niedrig ist und die Infokampagne fortsetzen. Es sei wichtig, dass auch Nicht-Luxemburger an den Wahlen teilnehmen. „Die Kommunalpolitik bestimmt das tägliche Leben von uns allen“, sagte Cahen. Damit diesem Aufruf viele folgen, findet am Samstag, 18. März, der „Nationale Tag der Eintragung in das Wählerverzeichnis“ statt, an dem unter anderem die Stadt-Luxemburg teilnimmt. Dann können sich nicht-luxemburgische Staatsangehörige von 9 bis 16 Uhr beim Einwohnermeldeamt (Bierger-Center) in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Ansonsten müssen ansässige Nicht-Luxemburger auch noch einige andere Termine beachten. Am 17. April läuft Nicht-Luxemburger die letzte Frist für die Eintragung in die Wählerlisten ab, am Tag darauf werden die Wählerlisten veröffentlicht. Zwischen 20. März und 17. Mai können Nicht-Luxemburger einen Antrag auf Briefwahl für einen Versand innerhalb Luxemburgs stellen. Bis zum 27. Mai werden die Briefwahl-Unterlagen durch den Schöffenrat zugeschickt. Am 6. Juni läuft die Frist für den Versand der Wahlbenachrichtigungen an der Urne ab, an der am Sonntag, 11. Juni, gewählt wird.

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