Zwangsfusionen auf dem Prüfstand

Koblenz · Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat sich zum dritten Mal mit kommunalen Zwangshochzeiten befasst. In der mündlichen Verhandlung ging es gestern in Koblenz vor dem höchsten Gericht des Landes um die Klagen der ehemaligen Verbandsgemeinden (VG) Wallhalben und Kröv-Bausendorf gegen ihre Fusionen mit jeweils anderen Kommunen.

Gemäß Landesgesetzen von 2013 entstanden so die VG Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben und die VG Traben-Trarbach.

Die Gebietsreform soll aus Sicht der rot-grünen Landesregierung die Leistungsfähigkeit der Kommunen erhöhen. Bislang hat das Land mit 20 Gesetzen Fusionen angeordnet, betroffen sind mehr als 30 Kommunen. Im Juli hatte der Verfassungsgerichtshof mitgeteilt, der erzwungene Zusammenschluss der VG Irrel und der VG Neuerburg in der Eifel verstoße nicht gegen die Verfassung. Damit gab das Gericht erstmals grünes Licht für eine Zwangsfusion.

Noch im Juni hatten die Richter den per Gesetz verordneten Zusammenschluss der Gemeinde Maikammer mit Edenkoben im Kreis Südliche Weinstraße aufgehoben. Damals war die Reform grundsätzlich als verfassungsgemäß eingestuft worden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort