Verwertung von Messdaten Blitzerstreit schwappt aus dem Saarland in die Pfalz

Koblenz/Saarbrücken · Zahlreiche ertappte Temposünder protestieren vor Gericht gegen Geldbußen infolge von Blitzerfotos. Nun nehmen Koblenzer Verfassungsrichter die Messtechnik von Blitzern unter die Lupe – nach Vorbild des VGH Saarland.

 Nach einem aufsehenerregenden Urteil im Saarland im Sommer 2019 verhandelt nun das Verfassungsgericht in Koblenz über die Verwertbarkeit von Blitzer-Fotos.

Nach einem aufsehenerregenden Urteil im Saarland im Sommer 2019 verhandelt nun das Verfassungsgericht in Koblenz über die Verwertbarkeit von Blitzer-Fotos.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Das höchste Gericht in Rheinland-Pfalz beschäftigt sich mit einem besonders emotionalen Thema: Radarfallen. Am kommenden Mittwoch (15. Januar) geht es vor dem Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz in einer mündlichen Verhandlung um die Verwertbarkeit von Blitzerdaten.

Der Beschwerdeführer soll laut VGH im Oktober 2017 auf der Autobahn 1 nahe Wittlich 34 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren sein. Eine Radarfalle in einem Anhänger erwischt den Mann. Er kassiert im Februar 2018 eine Geldbuße von 120 Euro. Dagegen wehrt er sich vor dem Amtsgericht Wittlich und dem Oberlandesgericht Koblenz - vergeblich.

In einer Verfassungsbeschwerde vor dem VGH gegen die Verurteilung des Autofahrers kritisieren seine Anwälte Monika Zimmer-Gratz und Alexander Gratz, das Anhänger-Blitzgerät speichere keine Rohmessdaten für Überprüfungen auf etwaige Messfehler, nur das Endergebnis. Auch die Gebrauchsanweisung und die Messstatistik der mobilen Radarfalle PoliScan FM1 der Firma Vitronic hätten sie nicht einsehen können. „Außerdem hätte das Oberlandesgericht die Sache zur grundsätzlichen Klärung dem Bundesgerichtshof vorlegen müssen“, betonen die beiden Anwälte.

Sie verweisen auf ein spektakuläres Urteil, das sie im Juli 2019 vor dem VGH des Saarlandes erstritten haben. Messungen des Blitzgeräts Traffistar S 350 des Herstellers Jenoptik durften demnach in Bußgeldverfahren vorerst nicht verwendet werden: Gewisse Messdaten würden nicht gespeichert, das verletze das Grundrecht des betroffenen Autofahrers auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung.

Der Mann war mit 27 Kilometern pro Stunde zu viel geblitzt worden. Er bekam eine Geldbuße von 100 Euro. Nach seinem vergeblichen Protest vor zwei Gerichten legte er mit Erfolg Verfassungsbeschwerde vor dem VGH des Saarlandes ein. Jenoptik hielt das Urteil nach eigenen Worten nicht für richtig, kündigte aber eine Änderung der Software an.

Sollte der VGH in Koblenz dem saarländischen Urteil folgen, wären laut den Juristen Zimmer-Gratz und Gratz die Messungen der Radarfallen-Anhänger in Rheinland-Pfalz „nicht mehr verwertbar und laufende Verfahren müssten eingestellt werden“. Vergleichbare Verfahren seien auch bei weiteren Verfassungsgerichten anhängig.

Es gibt aber auch Gerichte mit einer anderen Sicht als der VGH des Saarlandes. Der Düsseldorfer Verkehrsrechtler Tom Louven verweist auf eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts vom Oktober 2019: Dass eine Geschwindigkeitsmessung später nicht mehr in allen Details nachvollzogen werden könne, stehe der Verwertbarkeit des Messergebnisses nicht entgegen. Auch Bußgeldstellen haben sich laut Louven von dem saarländischen Urteil distanziert. Es drohe ein Flickenteppich, ein unterschiedlicher Umgang mit Messgeräten in den Bundesländern. Grundsätzlich lässt sich Louven zufolge der Konflikt mit Änderungen in der Software der Blitzgeräte lösen.

Das Innenministerium Rheinland-Pfalz hat nach eigener Aussage dem VGH in Koblenz über das Justizressort eine Stellungnahme zukommen lassen. Die Hersteller der von der Polizei im Land eingesetzten Messtechnik hätten versichert, dass ihre Sensoren Rohmessdaten speicherten, teilt Ministeriumssprecher Joachim Winkler mit. Eine Entscheidung der höchsten Richter in Rheinland-Pfalz wird erst in mehreren Wochen erwartet.

Blitzer sollen Rasern die Lust am Bleifuß auf dem Gaspedal nehmen, lassen aber auch die Staatskasse klingeln. Es ist ein Massenphänomen: 2017 hat die Zentrale Bußgeldstelle des Landes in Speyer laut Winkler rund 1,5 Millionen Verfahren wegen zu hohen Tempos bearbeitet - und 2018 fast 1,9 Millionen Verfahren. „Die Einnahmen auf Grund von Verwarnungs- und Bußgeldern beliefen sich im Jahr 2017 auf insgesamt rund 58 Millionen Euro, im Jahr 2018 auf insgesamt rund 73 Millionen Euro“, ergänzt der Sprecher. Als Grund für die Steigerung vermutet er die Anschaffung von zehn zusätzlichen Radarfallen auf Anhängern. Die Einnahmen der kommunalen Blitzer sind in all diesen Zahlen noch gar nicht enthalten.

(dpa)
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