Justiz Verwaltungsgericht Trier: Keine Maskenpflicht zu jeder Tageszeit

Trier · Die Stadt Trier darf Menschen in der Innenstadt nicht die ganze Zeit zum Tragen einer Maske verpflichten.

 (Symbolfoto)

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Foto: dpa/Weronika Peneshko

Das Verwaltungsgericht in Trier gab nach Mitteilung von Dienstag einer Frau Recht, die sich gegen die bis Ende November bestehende Allgemeinverfügung gewendet hatte, nach der in bestimmten Bereichen in der Innenstadt zu jeder Tageszeit eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Die Richter begründeten ihre Entscheidung demnach damit, dass die Maskenpflicht ohne zeitliche Begrenzung nicht verhältnismäßig sei (Aktenzeichen 6 L 3406/20.TR).

Die Stadt Trier habe nicht dargelegt, dass das Infektionsrisiko zurzeit so hoch sei, dass es angemessen sei, „alle Personen zu jeder Tageszeit“ zum Tragen einer Maske zu verpflichten. Eine allgemeine Begründung, dass die Straßenzüge eng und das Besucheraufkommen gleichzeitig hoch sei, so dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden könne, reicht nach Ansicht der Richter nicht aus. Die Stadt habe keine konkreten Angaben zum Publikumsverkehr gemacht, obwohl dies durch die Kontrollen von Polizei und Ordnungsamt möglich gewesen wäre, teilte das Gericht mit.

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