Verdacht auf Vogelgrippe jetzt auch in Rheinland-Pfalz

Mainz · Ob Rheinland-Pfalz womöglich das 15. Bundesland in Deutschland ist, in dem das hochansteckende Vogelgrippe-Virus auftritt, wird noch diese Woche geklärt. Nur im Saarland wäre dann die Vogelgrippe noch nicht nachgewiesen worden.

 Legehennen müssen bei Vogelgrippe im Stall bleiben, um Ansteckungen durch Wildvögel zu vermeiden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Legehennen müssen bei Vogelgrippe im Stall bleiben, um Ansteckungen durch Wildvögel zu vermeiden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die hochansteckende Vogelgrippe ist womöglich in Rheinland-Pfalz angekommen. Bei drei toten Wildenten sei das H5N8-Virus nachgewiesen, teilte das Umweltministerium am Dienstagabend in Mainz mit. Ob es sich um den hochansteckenden Erreger handelt, der sich derzeit in Deutschland verbreitet, werde noch geprüft. Das Ergebnis erwarte das Ministerium noch in dieser Woche.

Rheinland-Pfalz wäre das 15. Bundesland in Deutschland, in dem das hochansteckende Vogelgrippe-Virus auftritt. Nur das Saarland wäre dann noch ohne nachgewiesene Vogelgrippe . Wer im Saarland einen kranken oder toten Wildvogel findet, soll diesen wegen der Vogelgrippe-Gefahr der Veterinärbehörde melden. "Direkter Kontakt zu toten Wildvögeln sollte vermieden werden, ebenso der Kontakt von Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln", erklärte Saarlands Umweltminister Reinhold Jost (SPD ). Auch Geflügelhalter sollen jeden Verdacht mitteilen. Laut Umweltministerium wäre es alarmierend, wenn plötzlich Todesfälle bei mehreren Tieren aufträten.

Für Geflügel gilt derzeit in mehreren rheinland-pfälzischen Kreisen sowie für bestimmte Risikogebiete Stallpflicht. Die Reiherenten seien in Koblenz sowie am Laacher See im Kreis Ahrweiler gefunden worden. In Deutschland ist der Erreger erstmals vor gut sechs Wochen am 8. November bei einer toten Wildente am Bodensee und verendeten Wasservögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Das Virus gilt als ungefährlich für Menschen, ist aber eine erhebliche Bedrohung für Hausgeflügel.

Das rheinland-pfälzische Umweltministerium hat die Kreise wegen der Gefahr der Vogelgrippe aufgefordert, eine Stallpflicht für Geflügel in Risikogebieten zu prüfen. Das sind zum Beispiel Gebiete mit Wasservögeln oder Zugvogel-Rastgebiete.

Diese Einschränkungen gelten: Kreisweite Stallpflicht in Ahrweiler, Germersheim, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz. Stallpflicht in Risikogebieten gilt für Alzey-Worms, Cochem-Zell, Neuwied, Rhein-Pfalz-Kreis, Westerwald.

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