Deutsche Bischöfe studieren Papier Vatikan grenzt Gemeindereformen ein

Vatikanstadt/Trier ·   Mit einem neuen Dokument hat der Vatikan Gemeindereformen Grenzen gesetzt. Laien bleiben laut dem am Montag veröffentlichten Schreiben von der Gemeindeleitung ausgeschlossen.

Vatikan grenzt Gemeindereformen ein
Foto: dpa/Mauro Scrobogna

Für die Aufhebung oder Zusammenlegung von Pfarreien, wie sie auch im Bistum Trier geplant werden, sind demnach jeweils begründete Einzelfallentscheidungen der Bischöfe erforderlich. Der Aufgabe von Kirchengebäuden wegen Finanzknappheit oder Bevölkerungsrückgang erteilt der Vatikan eine Absage. Gläubige werden zu Spenden angehalten; eine Rechenschaftspflicht für Pfarrer gegenüber ihren Gemeinden bestehe nicht.

Die Deutsche Bischofskonferenz will das überraschend veröffentlichte Dokument nach Aussage ihres Pressesprechers sorgfältig studieren und beim nächsten Treffen der Diözesanbischöfe erörtern. „Daher kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Kommentar geben“, fügte Matthias Kopp auf Anfrage hinzu. Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller kritisierte das neue Dokument des Vatikan scharf. „Das Papier beantwortet Fragen von heute mit Antworten von gestern“, sagte der Kirchenrechtler der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Trier. Es handele sich um ein „durch und durch klerikales Papier“. Es werde rein vom Priester her gedacht; an der tatsächlichen Lage der Bistümer und des kirchlichen Lebens in Deutschland gehe das Papier vorbei.

Schüller zufolge nimmt das Dokument ausdrücklich kritisch Bezug auf geplante und laufende Veränderungsprozesse im deutschsprachigen Raum. „Die Anweisungen schränken den Handlungsspielraum eines Ortsbischofs ein“, sagt der Kirchenrechtler. Eine Zusammenlegung von Pfarreien werde deutlich erschwert – wenn auch nicht unmöglich. Schüller rechnet damit, dass Bistümer Reformvorhaben und Modellprojekte nun noch weniger konkret in Worte fassen, um den römischen Vorgaben nicht entgegenzustehen. Das auch auf Deutsch veröffentlichte Schreiben der Kleruskongregation mit dem Titel „Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche“ hat die Form einer Instruktion. Diese klärt als eine Art Verwaltungsanweisung die Anwendung kirchenrechtlicher Normen. Papst Franziskus billigte das Dokument.

Ausdrücklich stärkt der Text Pfarrer, wenn es um die Frage von Herabstufungen oder Entpflichtungen im Zusammenhang mit Pfarreizusammenschlüssen geht. Die Wahrung ihrer Zukunftsperspektiven dürfe „nicht mit der Berufung auf unumgängliche Reformnotwendigkeiten oder gar mit dem Verweis auf den priesterlichen Gehorsam abgetan werden“, heißt es in einem Begleitschreiben der Kleruskongregation. Bestrebungen, das Amt des Pfarrers einem Team aus Priestern und Laien anzuvertrauen, widerspricht die Instruktion deutlich. Laien dürfen „auch nicht im Falle des Priestermangels“ den Titel oder Funktionen eines Pfarrers annehmen. Zwar können als außerordentliche Maßnahme Nichtpriester „an der Ausübung der Hirtensorge einer Pfarrei beteiligt“ werden; dabei ist laut dem Schreiben auf Bezeichnungen wie „Leitungsteam“ zu verzichten.

Als Zweck des Schreibens nennt der Vatikan eine Antwort auf Strukturreformen, die „wegen tiefgehender sozialer und kultureller Veränderungen in nicht wenigen Diözesen vorbereitet werden oder durchgeführt worden sind“. Dabei mahnt die Instruktion, eine „Klerikalisierung der Pastoral“ zu überwinden. Laien bleiben indessen auf „die Übernahme ihnen entsprechender Verpflichtungen“ beschränkt.

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