Keine Rechtsmittel eingelegt Gleisschubser-Urteil ist rechtskräftig

Zweibrücken · Gegen das Urteil des Landgerichts Zweibrücken im sogenannten „Gleisschubser-Prozess“ hat keiner der Verfahrensbeteiligten Rechtsmittel eingelegt. Das teilte gestern Gerichtspräsidentin Maria Stutz auf Nachfragemit.

Damit sei das Urteil vom 26. August rechtskräftig.

Die 19-jährige Zweibrückerin war wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Sie hatte, stark alkoholisiert, eine gleichaltrige Bekannte aus Saarbrücken am 6. April im Hauptbahnhof Zweibrücken zwei Mal kurz hintereinander ins Gleisbett gestoßen. Nur das Eingreifen einer Zeugin hatte Schlimmeres verhindern können.

Der Tat vorausgegangen war ein heftiger Streit in einem Chat, in dem kompromittierende Aussagen über den Freund der 19-jährigen Zweibrückerin getätigt worden sein sollen. Täter und Opfer haben keinen Migrationshintergrund.

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