Babymordprozess Vater wegen Mordes an Baby zu 15 Jahren Haft verurteilt

Frankenthal · Ein Kind fällt vom Balkon und stirbt. Hat der Vater seine Tochter absichtlich in die Tiefe gestürzt - oder war es ein Unfall? Nach einem langem Prozess spricht ein Gericht in der Pfalz nun das Urteil.

 Der Angeklagte wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Der Angeklagte wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Foto: dpa/Uwe Anspach

Wegen Mordes an einem zwei Monate alten Baby hat das Landgericht Frankenthal den Vater zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen den 35-jährigen Deutschen am Freitag auch der gefährlichen Körperverletzung und Geiselnahme schuldig, unter anderem ging es dabei um seine frühere Lebensgefährtin. Der Mann hatte der Anklage zufolge das kleine Mädchen im Mai 2016 vom Balkon im zweiten Stock eines Hauses in Frankenthal geworfen. Das Kind stürzte rund siebeneinhalb Meter tief, es starb an einem mehrfachen Schädelbruch.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtstrafe von 15 Jahren Gefängnis gefordert. Sie sah durch einen Kokainkonsum des Mannes zur Tatzeit eine eingeschränkte Schuldfähigkeit. Anders die Nebenklage - sie forderte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt durch Drogen in einen Angstzustand und ein paranoides Verhalten geraten - er habe demnach angenommen, seinem Kind drohe Gefahr, und er sei deshalb auf den Balkon geflüchtet. Dort sei ihm seine kleine Tochter aus den Händen geglitten, argumentierte der Anwalt. „Wenn er das Kind hätte umbringen wollen, hätte er das im Zimmer tun können.“

Der Prozess hatte überregional auch deswegen für Schlagzeilen gesorgt, weil der Angeklagte David L. nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wegen zu langer Verfahrensdauer im Februar aus der Untersuchungshaft entlassen werden musste. Die Ende 2016 begonnene Verhandlung war wegen der Erkrankung der Richterin nach 23 Sitzungstagen abgebrochen und erst Ende 2017 neu gestartet worden.

In seinem nicht öffentlichen Schlusswort hatte der Angeklagte in der vergangenen Woche nach Angaben seines Anwalts sein „tiefes Bedauern“ zum Ausdruck gebracht. Der Prozess fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Besucher wurden genau kontrolliert.

(dpa)
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