Trierer Bistumsleitung scheitert mit „Maulkorb“-Klage: Kritische Pressemitteilung vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt

Trier · Das Bistum Trier ist mit einem „Maulkorb“-Antrag gegen die Gesamt-Mitarbeitervertretung gescheitert. Die Veröffentlichung einer kritischen Pressemitteilung sei vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, urteilte jetzt das kirchliche Arbeitsgericht in Mainz.

Erfolg für die Gesamt-Mitarbeitervertretung (GMAV) des Bistums, zu dem die meisten saarländischen Katholiken gehören: Das für Trier zuständige Kirchliche Arbeitsgericht in Mainz wies jetzt zwei Klagen des Bistums als unzulässig beziehungsweise unbegründet ab. Die Kirchenleitung um Bischof Stephan Ackermann und Generalvikar Georg Bätzing wollte der GMAV verbieten, dass sie sich kritisch über die Sparbeschlüsse des Bistums äußert. Ein Argument: Eine Mitarbeitervertretung sei nicht berechtigt, Pressemitteilungen zu veröffentlichen. Die Mitteilung über das Sparpaket sei geeignet, das Ansehen des Bistums in der Öffentlichkeit herabzusetzen, argumentierte der Rechtsanwalt des Generalvikariats. Außerdem suggeriere die provokante Form der Pressemitteilung, das Bistum verletze ständig die Mitarbeiterrechte.

Eine Argumentation, der das dreiköpfige Kirchengericht nicht folgen wollte. Die Gesamt-Mitarbeitervertretung habe sich inhaltlich noch in den Grenzen einer zulässigen Stellungnahme bewegt, meinte der Vorsitzende Richter Norbert Schwab. In der Pressemitteilung seien auch keine Unwahrheiten, Diffamierungen, Unsachlichkeiten, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Interna oder unverhältnismäßig polemische oder überpointierte Verdrehungen der Gegebenheiten enthalten, die den Dienstgeber öffentlich in ein schiefes Licht gerückt hätten. Es entspreche gerade dem Interesse einer Mitarbeitervertretung , sich bei einer "aus ihrer Sicht positiven finanziellen Situation des Bistums" für mehr Personal und damit bessere Arbeitsbedingungen einzusetzen, argumentierten die Koblenzer Richter in ihrer Urteilsbegründung.

In der Pressemitteilung hatte die GMAV die Frage gestellt, ob angesichts der positiven Finanzentwicklung "am Umfang und Zeitrahmen des Kostensenkungsbeschlusses" noch festgehalten werden könne. Wörtlich heißt es: "Eine weitere Umsetzung der Sparmaßnahmen durch das Bistum zulasten der Mitarbeiter ist nicht zu rechtfertigen." Kritisiert wurde von der Mitarbeitervertretung auch, dass sie nicht frühzeitig über einen in diesem Jahr erstmals veröffentlichten Geschäftsbericht unterrichtet worden sei.

Die GMAV-Vorsitzende Lydia Schmitt sprach nach dem Urteil von einem vollen Erfolg. "Wir fühlen uns in unserer Auffassung bestätigt", so Schmitt. Der Mediendirektor des Trierer Bischofs, André Uzulis, sagte: "Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung eingehend analysieren und uns den Weg in die nächste Instanz vorbehalten." Der "Maulkorb"-Streit zwischen Mitarbeitervertretung und Bistum wird also weitergehen.

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