Freizeitpark Klotten Achterbahn nach tödlichem Sturz weiter gesperrt – Staatsanwalt informiert über Stand der Ermittlungen

Koblenz/Klotten/Nohfelden · Nach dem tragischen Unfall im Klotti-Freizeitpark hat die Koblenzer Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen beauftragt. Warum die Achterbahn indes immer noch stillsteht.

Freizeitpark Klotten​: Saarländerin stürzt aus Achterbahn und stirbt – Fotos
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Saarländerin stürzt aus Achterbahn und stirbt – Fotos zeigen Örtlichkeiten

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Foto: dpa/Thomas Frey

Noch immer steht die Achterbahn still, obwohl der Klotti-Freizeitpark an der Mosel nach dem tödlichen Zwischenfall längst wieder geöffnet hat. Bislang geben die Behörden das Gerät nicht frei, aus dem eine Frau aus Nohfelden in die Tiefe gestürzt und an der Unglücksstelle gestorben war. Zudem ist der Tüv weiterhin damit befasst, die Anlage zu überprüfen. Ohne die entsprechende Prüfung bleibt der Betrieb untersagt.

Gutachten zu Unfallursache auf Achterbahn in Klotti-Freizeitpark

Wie der Koblenzer Oberstaatsanwalt Dietmar Moll auf SZ-Anfrage am Donnerstag, 18. August, mitteilt, habe seine Ermittlungsbehörde ein Gutachten bei einem Sachverständigen in Auftrag gegeben. Dieses diene dazu, die Ursache für das Unglück zu ermitteln. Außerdem seien Ermittler aktuell dabei, Unterlagen auszuwerten.

Das Ergebnis zu dem Sachgutachten liegen allerdings noch nicht vor. „Wann mit einem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen ist, lässt sich daher momentan noch nicht verlässlich vorhersagen“, teilt Moll schriftlich mit.

Der tragische Achterbahn-Unfall im Freizeitpark Klotten – was bisher bekannt ist

Am Samstagnachmittag, 6. August, hatte sich der tragische Zwischenfall ereignet. Die 57-Jährige aus dem St. Wendeler Land war mit ihrer Familie in den Park in Klotten nahe Cochem gefahren. Während einer Fahrt auf der Achterbahn saß sie neben ihrer Tochter. Üblicherweise sichern Bügel die Passagiere davor, während der rasanten Fahrt aus der Gondel geschleudert zu werden.

In diesem Fall aber ereignete sich das Unfassbare: Die Frau konnte sich nicht mehr auf dem Sitz halten. Auch ihrer Tochter gelang es nicht, sie vor dem Sturz zu sichern, wie Medien berichteten. Ihr Mann, der nicht eingestiegen war und am Boden das Ende der Achterbahnfahrt abwartete, musste das Unglück mitverfolgen und rannte unmittelbar danach an die Unfallstelle. Rettungsversuche vor Ort schlugen fehl: Das Opfer starb in dem Park.

Die Staatsanwaltschaft teilte wenige Tage später das Obduktionsergebnis mit: Demnach kam die Frau durch den Sturz ums Leben. Einen Anfangsverdacht einer Straftat gebe es nicht.

Zeugen schilderten den Unfalltag unterschiedlich. Ein Mann sprach davon, dass Mitarbeiter nicht geprüft hätten, ob die Bügel eingerastet waren. Ein weiterer Besucher bestätigte dies zwar, betonte jedoch, die Verantwortlichen hätten vor Fahrtantritt auf Sicherheitsbestimmungen hingewiesen.

Sicherheitshinweise zur Achterbahn im Internet

Der Freizeitpark blieb direkt im Anschluss wenige Tage geschlossen. Am 9. August öffnete er wieder, die Achterbahn jedoch bis heute nicht. Der Wild- und Freizeitpark gibt deren Länge mit 550 Metern an. Die Strecke sei kurvenreich, die Wagen sollen bis zu 60 Stundenkilometer erreichen. Zudem gibt der Park im Internet erste Sicherheitshinweise. Demnach müssen Besucher mindestens ein Meter groß sein, um mitfahren zu dürfen.

Einige Tage nach der Tragödie an der Mosel kam es auch zu einem Zwischenfall im Legoland in Günzburg/Schwaben. Dabei wurden ebenfalls während einer Achterbahnfahrt 31 Menschen verletzt. Nachdem ein Zug stark abgebremst hatte, fuhr ein nachfolgender auf. Auch hier dauern die Ermittlungen an.

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