Oberlandesgericht in Zweibrücken Tod im Freizeitpark: Kein neuer Prozess gegen Aufseher

Zweibrücken · Der Unfalltod eines Mädchens im Holiday Park in Haßloch hat für zwei damals und heute in leitender Funktion tätige Männer keine strafrechtlichen Konsequenzen.

 Ein Polizeisiegel war an der Zugangsschranke zum Fahrgeschäft „Spinning Barrels“ angebracht. Hier verunglückte ein Mädchen tödlich.

Ein Polizeisiegel war an der Zugangsschranke zum Fahrgeschäft „Spinning Barrels“ angebracht. Hier verunglückte ein Mädchen tödlich.

Foto: dpa/Uwe Anspach

Das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken verwarf am Freitag die Revision der Kindeseltern und der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Frankenthal vom Juli vergangenen Jahres.

Das Landgericht hatte in einem Berufungsverfahren den Freispruch des Amtsgerichts Neustadt/Weinstraße für die beiden Angeklagten bestätigt. Das Frankenthaler Urteil sei frei von Rechtsfehlern, sagte der Vorsitzende Richter beim Pfälzischen Oberlandesgericht, Ernst-Friedrich Wilhelm. Andernfalls hätte seine Kammer das Urteil aufheben und zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverweisen können. Gegen die Entscheidung des Pfälzischen Oberlandesgerichts gibt es keine Rechtsmittel.

Die Elfjährige aus Kelsterbach bei Frankfurt war im August 2014 in dem Fahrgeschäft Spinning Barrels („Drehende Fässer“) von den Plattformen erfasst worden, als das Karussell startete. Sie wurde überrollt und tödlich verletzt. Ein dritter Mann - der damalige Bediener des Fahrgeschäfts - war vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort