Strafbefehle gegen Neonazi-Kameradschaft „Nationaler Widerstand“

Zweibrücken · Die Zweibrücker Staatsanwaltschaft hat zwei Mitgliedern der Neonazi-Kameradschaft "Nationaler Widerstand" Strafbefehle geschickt. Es geht um die illegale öffentliche Verwendung eines Symbols in NS-Anmutung.

Ob es zur Verhandlung kommt, entscheidet jetzt das Amtsgericht Zweibrücken.

Hintergrund: Am 19. September hatten die Neonazis in Zweibrücken ihr Symbol "Bombe fürs System", einen Adler in NS-Ästhetik, der eine Fliegerbombe in seinen Klauen trägt, öffentlich gezeigt. Bei einer "Mahnwache gegen linke Gewalt" prangte es auf einem Transparent. Städtische Mitarbeiter sammelten dieses ein und erstatteten Anzeige. Die Zweibrücker Staatsanwaltschaft wirft dem Versammlungsleiter nun "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" und "Verstoß gegen das Versammlungsgesetz" vor; demjenigen, der das Transparent hochhielt, wird "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" zur Last gelegt. Beide hätten Einspruch eingelegt und nun die Möglichkeit, eine Begründung vorzutragen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

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