Bußgeld und Betretungsverbot So will Rheinland-Pfalz die Impfpflicht im Gesundheitswesen jetzt umsetzen

Mainz · Auch im Saarland soll die einrichtungsbezogene Impfpflicht kommen – wie genau sie umgesetzt werden soll, ist aber noch unklar. Konkrete Pläne sind dagegen jetzt beim Nachbarn bekannt: Was in Rheinland-Pfalz für Pflegekräfte und Krankenhausmitarbeiter ab dem 15. März gelten soll und warum es an der Umsetzung auch Kritik gibt.

 Die Impfpflicht unter anderem in Pflegeeinrichtungen tritt am 15. März in Kraft.

Die Impfpflicht unter anderem in Pflegeeinrichtungen tritt am 15. März in Kraft.

Foto: dpa/Tom Weller

Ungeimpften Mitarbeitern in Pflegeheimen und Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz droht nach dem 15. März ein Bußgeld sowie ein Betretungsverbot zu ihrem Arbeitsplatz. An diesem Datum tritt die bundesweite einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus in Kraft. Am Montagmorgen haben Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sowie Arbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) die Details zur Umsetzung erläutert. „Die Schutzimpfungen sind gut verträglich und eine effektive und sinnvolle Maßnahme, um vulnerable Gruppen vor Infektionen mit dem Coronavirus noch besser zu schützen“, erklärten die Minister. Noch aber hätten sie nicht alle erreicht.