Martinsumzüge und Weihnachtsmärkte sollen stattfinden Rheinland-Pfalz lockert Corona-Regeln im Freien - Testpflicht für ungeimpftes Personal

Mainz · Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat Erleichterungen der Corona-Beschränkungen im Freien beschlossen.

 Hygiene-Maßnahmen für ein Restaurant stehen auf einem Schild in der Mainzer Innenstadt. Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat heute die neuste Version ihrer Corona-Verordnung vorgestellt.

Hygiene-Maßnahmen für ein Restaurant stehen auf einem Schild in der Mainzer Innenstadt. Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat heute die neuste Version ihrer Corona-Verordnung vorgestellt.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Martinsumzüge und Weihnachtsmärkte sollen ohne Schutzmasken, Abstand und Kontakterfassung stattfinden können, teilten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) am Dienstag mit.

In der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung, die an diesem Montag (8. November) in Kraft treten wird, ist außerdem eine tägliche Testpflicht für nicht geimpftes Personal in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen vorgesehen.

 Im Ministerrat wurde zudem beschlossen, Boosterimpfungen massiv auszubauen, mit Unterstützungsangeboten für Altenpflegeeinrichtungen und der schriftlichen Aufforderung für Menschen über 70. „In Rheinland-Pfalz kann außerdem jeder Erwachsene, dessen Zweitimpfung mehr als sechs Monate zurückliegt, künftig unkompliziert an den Impfbussen des Landes eine Boosterimpfung bekommen“, erklärten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsminister Clemens Hoch in Mainz. Danach gelte ein Dreiklang: Mehr Boosterimpfungen, Testpflicht für Ungeimpfte im Bereich Pflege, Lockerungen im Außenbereich. 

„Wir haben erneut die Leitplanken angepasst, um gut und sicher durch den Winter zu kommen. Wir brauchen auch weiterhin Schutzmaßnahmen – wie Masken, Abstand und 2Gplus-Regeln“, so Malu Dreyer weiter.  „Dort, wo Menschen weiterhin besonders geschützt werden müssen, erhöhen wir die Testpflicht für Ungeimpfte und forcieren die Boosterimpfungen.“ Daher regele die Verordnung, dass zum Schutz der besonders vulnerablen Personen eine tägliche Testpflicht für nicht geimpftes Personal in Krankenhäusern vorgesehen ist. Dies gelte auch für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in ähnlichen Einrichtungen.

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