Rheinland-pfälzischer Pensionsfond rechtswidrig

Mainz · Klatsche für die rheinland-pfälzische Landesregierung: Der umstrittene Pensionsfonds für Landesbeamte verstößt gegen die Landesverfassung. Dieses Urteil verkündete der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz gestern. Die Zuführungen an den Geldtopf hätten nicht als Darlehen und damit als Investitionen eingestuft werden dürfen, erklärte VGH-Präsident Lars Brocker. Laut Urteil muss der Gesetzgeber nun entweder den Pensionsfonds auflösen oder verfassungskonform gestalten.

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