Prozess am Trierer Landgericht Betreiber von Cyberbunker zu Haftstrafen verurteilt

Update | Trier · Das Urteil im Traben-Trarbacher Cyberbunker-Prozess wurde gefällt. Gegen die Beschuldigten wurden Haftstrafen verhängt.

Prozesstag in Trier: Betreiber von Cyberbunker zu Haftstrafen verurteilt
Foto: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Eine mutmaßliche Bande, die der Bundesrepublik einen Bunker abkauft, um diesen in ein Rechenzentrum zu verwandeln, das es Cyberkriminellen ermöglichen soll, im Darknet tonnenweise Drogen zu verkaufen … 

Mehr als ein Jahr lang hat das Trierer Landgericht sich mit dem Fall des Cyberbunkers beschäftigt, den die acht Angeklagten bis zu einer Großrazzia im Jahr 2019 im idyllischen Traben-Trarbach an der Mosel betrieben. Es ist das erste Mal, dass in Deutschland Webhoster vor Gericht stehen.

 Am Montag nun hat die erste große Jugendkammer des Landgerichts ein Urteil gesprochen: Die Angeklagten werden wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung zu teils empfindlichen Freiheitsstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte Herman Johan X. soll für insgesamt 5 Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Sein ältester Sohn für 4 Jahre und drei Monate.

Auch alle anderen Angeklagten erhalten Freiheitsstrafen, die nur beim jüngsten Angeklagten auf Bewährung ausgesetzt wird. Sieht das Gericht es doch als erwiesen an, dass alle Beteiligten vom Geschäftsmodell des Cyberbunkers wussten, der versprach, seine Kunden auch vor dem Zugriff von Behörden zu schützen und alles zu hosten außer Kinderpornografie und Terrorismus.

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