Rechtsbeugungs-Prozess am Landgericht Zweibrücken Gutachter attestiert Richter psychische Probleme

Im Prozess gegen einen Richter, dem die Staatsanwaltschaft Rechtsbeugung in vier Fällen vorwirft, hat ein psychiatrischer Gutachter dem 58-jährigen Juristen eine „Anpassungsstörung mit depressiver Symptomatik“ aufgrund einer gefühlten Überbelastung im Beruf attestiert.

Prozess wegen Rechtsbeugung am Landgericht Zweibrücken geht weiter
Foto: Mathias Schneck

Professor Wolfgang Retz von der Uniklinik des Saarlandes sah allerdings keine Hinweise auf eine „schwere seelische Abartigkeit“, die die Verhandlungs- und Schuldfähigkeit des Angeklagten hätte einschränken können, wie er vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken aussagte. Begonnen hätten die psychologischen Probleme mit Schlafstörungen, Konzentrationsschwächen, Interessenlosigkeit, die Anfang 2017 in eine Art Panikattacke mündeten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Richter am Kaiserslauterer Amtsgericht vor, willkürlich, bewusst und gesetzeswidrig mehreren Verurteilten Bewährungsauflagen erlassen zu haben, um den Arbeitsaufwand der Justizbehörden zu mindern.

Im Zeitraum von 2013 bis 2016 soll der Richter, der Ende 2018 vorläufig vom Dienst enthoben wurde, in vier Fällen nachträglich die Zeiten gemeinnütziger Arbeit, die drei Verurteilte in ihrer Bewährungszeit hätten ableisten müssen, gekürzt und die Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung einem weiteren Verurteilten erlassen haben – allesamt mit der Begründung, bei den Justizbehörden herrsche Personalmangel und deshalb Überbelastung, weshalb die Erfüllung von Bewährungsauflagen kaum noch zu kontrollieren seien.

Die Verhandlung wird am 1. Oktober, 9 Uhr, fortgesetzt.

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