Prozess um tödliches Baumunglück: Gericht will drittes Gutachten

Trier · Eigentlich sollten gestern vor dem Trierer Landgericht die Plädoyers gehalten werden. Doch nun geht das Verfahren um ein tödliches Baumunglück gegen einen städtischen Mitarbeiter weiter – mit einem dritten Gutachten.

Im Berufungsprozess um ein Baumunglück mit einer Toten in Trier hat das Landgericht überraschend entschieden, ein drittes Gutachten zur umgestürzten Kastanie einzuholen. Dies sei sinnvoll, weil die ersten zwei Sachverständigen zu gegensätzlichen Auffassungen gekommen seien, sagte gestern der Vorsitzende Richter Peter Egnolff. Das erste Gutachten ging davon aus, dass Schäden an dem 18 Meter hohen Baum leicht erkennbar gewesen waren, das zweite widersprach. "Wir wollen alle Möglichkeiten der Aufklärung ausschöpfen", sagte Egnolff.

Die Kastanie war im November 2012 in der Trierer Innenstadt umgestürzt. Eine Fußgängerin (70) wurde erschlagen, ein heute 60-Jähriger schwer verletzt. Ein Mitarbeiter (54) des Trierer Grünflächenamtes steht deshalb wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung seit Anfang Oktober vor dem Landgericht Trier . Er war bereits vor einem Jahr vor dem Amtsgericht Trier zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt. Eigentlich sollte gestern plädiert werden.

Eine Kernfrage des Prozesses: Hat der städtische Mitarbeiter, der für die Zweitkontrollen von beschädigten Bäumen zuständig war, den Sturz vorhersehen können? Ja, sagt der erste Sachverständige, der von der Staatsanwaltschaft beauftragt worden war. Mit einfachen Mitteln habe er die Schäden erkennen können - und eine Fällung anordnen müssen. Nein, sagt dagegen der zweite Sachverständige, den die Verteidigung ins Rennen schickte. Es sei ein unterirdischer Pilz gewesen, der den Stamm des Baumes angegriffen habe und zum Sturz geführt habe.

Nun soll ein dritter Sachverständiger den Baum untersuchen. "Wir sehen uns in der Pflicht. Hier kann man nicht einfach kurzen Prozess machen", sagte der Richter. Am 3. November soll entschieden werden, wer beauftragt wird. Das dritte Gutachten soll noch im Dezember vorgestellt werden.

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