Gleisschubserin in Zweibrücken Erster Schlagabtausch übers Mobiltelefon

Zweibrücken · Im Zweibrücker „Gleisschubser“-Prozess sind rund 3500 Handynachrichten von Täterin und Opfer ausgewertet worden.

Bereits bevor eine damals 18-jährige Zweibrückerin eine 19-jährige Saarbrückerin am 6. April auf dem Zweibrücker Hauptbahnhof mit Händen und Füßen attackierte und schließlich vor einer einfahrenden Regionalbahn ins Gleisbett stieß, hatten sich die beiden Kontrahentinnen einen Schlagabtausch über ihre Mobiltelefone geliefert. Das hat eine 27-jährige Kaiserslauterer Kriminalbeamtin am Montag vor der Großen Jugendkammer des Zweibrücker Landgerichts bestätigt.

Sie hatte rund 3500 Nachrichten, viele davon vom frühen Morgen des Tattags, auf den Handys der nun Angeklagten und der Geschädigten, die gerade noch rechtzeitig von den Gleisen gezogen werden konnte, ausgewertet. „Sie haben sich gegenseitig beschimpft und mit dem Tod bedroht“, sagte die Ermittlerin.

Der Vorsitzende Richter Michael Schubert hatte zuvor einige dieser Sprachnachrichten, die auch an eine Freundin beider Protagonistinnen geschickt wurden, vorgespielt. Darin titulierten sich Täterin und Opfer abwechselnd als „Hure“, „Bitch“ und „Schlampe“. Zu hören war auch immer wieder der mundartliche Satz „Ich fetz’ dich aus dem Lewe“. Auf eine entsprechende Nachfrage sagte die Kriminalbeamtin, die nach eigenem Bekunden öfter mit derartigen Auswertungen befasst ist: „Das habe ich in dieser Intensität noch nicht gehört.“ Auch Fotos habe sie auf den Handys gefunden, die offenbar einen engeren Kontakt mit einem von mehreren jungen Männern in einer Ixheimer Wohnung belegen sollten. Diese Aufnahmen sollen an den Freund der Zweibrückerin weitergeleitet worden sein. „Die Bilder waren alle verwackelt“, sagte die Kriminalbeamtin. Dennoch reichte ihre Qualität dem Freund offenbar aus, um die Beziehung zu der Zweibrückerin platzen zu lassen – was letztendlich den brutalen Angriff ausgelöst hatte. Katalysator war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft jede Menge Alkohol, der während einer Kneipentour und anschließend in der Ixheimer Wohnung in der Nacht zum 6. April konsumiert wurde. Ein erster Atemalkoholtest gegen 11 Uhr hatte bei der Zweibrückerin 1,13 Promille ergeben, wie ein 49-jähriger Bexbacher Bundespolizist am Montag aussagte. Ein späterer Blutalkoholtest hatte immerhin noch einen Wert von 0,83 Promille erbracht. Die Zweibrückerin ist deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Todschlags bei verminderter Schuldfähigkeit angeklagt. Gleichwohl schätzte ein Mediziner, der die Angreiferin am Tattag bei der Bundespolizei am Saarbrücker Hauptbahnhof auf ihre „Gewahrsamsfähigkeit“ untersucht hatte, sie lediglich als „nicht übermäßig alkoholisiert“ ein, wie er im Landgericht aussagte. Sie sei während der Untersuchung sogar „kooperativ und freundlich“ gewesen.

Die Hauptverhandlung am Zweibrücker Landgericht wird am Freitag, 9.30 Uhr, fortgesetzt.

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