Der Fall in Bildern Chronik der Ereignisse: Prozess nach tödlichen Schüssen auf zwei Polizisten in Kusel
31. Januar 2022: Um etwa 4.20 Uhr an der Kreisstraße 22 bei Ulmet im rheinland-pfälzischen Landkreis Kusel werden Oberkommissar Alexander K. (29) und Polizeianwärterin Yasmin B (24) bei einer Verkehrskontrolle getötet. Der mutmaßliche Täter Andreas S. (38) soll die beiden aus dem Saarland stammenden Beamten erschossen haben, um die Enttarnung seiner illegalen Jagdtätigkeiten zu verhindern. Die Tat löst bundesweit Entsetzen aus.
31. Januar 2022: Noch am Tattag nimmt die Polizei in Sulzbach den mutmaßlichen Schützen Andreas S. (38) und seinen mutmaßlichen Wilderei-Komplizen (33) fest. Die beiden Verdächtigen waren gerade dabei, das vermutlich illegal erlegte Wild zu verarbeiten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Komplizen vor, Andreas S. beim Wildern und beim Verwischen der Spuren geholfen zu haben. Die Staatsanwaltschaft glaubt dem Komplizen, dass er nicht auf die Polizisten geschossen habe. Sie hat den 33-Jährigen Anfang März aus der U-Haft entlassen.
11. Februar 2022: Marc Z. aus Neunkirchen kommt in Untersuchungshaft. Der 37-Jährige hatte kurz nach den tödlichen Schüssen auf die beiden aus dem Saarland stammenden Polizisten mit ehrabschneidenden Kommentaren sowie Beleidigungen gegenüber den Familien der Getöteten im Internet auf sich aufmerksam gemacht. Zudem bot er dem Schützen Unterschlupf an.
Mitte Juni wurde Marc Z. vor dem Amtsgericht Saarbrücken zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er war nicht nur wegen Internet-Hassbotschaften angeklagt. Er besaß zudem Waffen, die er nicht hätte besitzen dürfen und hatte seine schwangere Freundin geschlagen.
Mitte Februar 2022: Der aus Freisen stammende Oberkommissar Alexander K. (29) und die aus Homburg stammende Polizeianwärterin (24) werden in ihren Heimatorten beigesetzt.
4. April 2022: Mehrere Hundert Polizisten nehmen in Mainz an einem Gedenkmarsch für die bei einer Polizeikontrolle in Kusel getöteten Polizeibeamten teil. Mit weißen Nelken erinnern die Beamten dabei an das Schicksal ihrer Kollegin und ihres Kollegen, die bei einer Fahrzeugkontrolle erschossen worden waren.
Anfang Mai 2022: Details zur Tat von Kusel werden bekannt. Laut Schilderung des mutmaßlichen Tathergangs gab Andreas S. den ersten Schuss nach dem Vorwurf der Anklage überraschend aus einer Schrotflinte aus kurzer Entfernung auf den Kopf der Polizeibeamtin ab. Sie wurde dadurch schwer verletzt und stürzte bewusstlos auf die Straße. Andreas S. soll davon ausgangen sein, dass sie bereits tot war.
Den zweiten Schuss gab er ebenfalls aus der Schrotflinte aus größerer Entfernung auf den Polizeibeamten ab, den er am Gesäß traf. Der Polizeibeamte schoss zur Verteidigung mit seiner Dienstpistole. Ohne zu treffen. Der Polizist setzte noch einen Notruf ab mit den Worten: „Die schießen“. Kurz danach schoss Andreas S. dreimal mit einem Jagdgewehr auf den Polizeibeamten und verletzte ihn jedes Mal schwer. Der letzte Schuss traf den Polizeibeamten am Kopf und war tödlich. Als Andreas S. dann die auf der Straße liegende Polizeibeamtin nach für ihn kompromittierenden Notizen durchsuchte, bemerkte er, dass sie noch lebte und gab mit der Schrotflinte einen weiteren Schuss auf ihren Kopf ab. Andreas S. und sein Wilderei-Komplize flohen schließlich.
21. Juni 2022: Ab diesem Dienstag muss sich der mutmaßliche Schütze von Kusel, Andreas S., in Sitzungssaal 1 des Landgerichtes in Kaiserslautern wegen Mordes an den beiden Polizisten verantworten. Der leitende Kaiserslauterer Oberstaatsanwalt Udo Gehringbezeichnet die mutmaßlichen Motive von Andreas S. als „niedrige Beweggründe“. Er habe aus „Habgier“ gemordet. Er wollte eine Straftat, seine gewerbsmäßige Wilderei, verdecken. Die zuvor erstellten psychiatrische Gutachten sehen keine Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit des mutmaßlichen Schützen. Auch auf Grundlage dieser Tatbeschreibung wirft die Staatsanwaltschaft dem heute 39-Jährigen deshalb einen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie zwei weitere vollendete Morde vor – zusätzlich Widerstand und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Und gewerbsmäßige Wilderei.
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt im Umfeld des Täters in Sachen Wilderei. Für die Staatsanwaltschaft steht fest: Nach dem Andreas S. in seiner saarländischen Heimat mehrere Bäckereien in die Insolvenz geführt habe, soll er seinen Lebensunterhalt „im Wesentlichen“ mit Wilderei-Wildhandel finanziert haben.
Das Gericht muss klären, warum der Tatverdächtige im Besitz von Waffen war, obwohl ihm die Behörden dies untersagt hatten. Auch seinen Jagdschein habe der Tatverdächtige nur bis Ende März 2020 besitzen dürfen. Dennoch kam er offensichtlich an Waffen. Die Tatwaffen, die die Polizei in Sulzbach gefunden haben, gehören vermutlich der Frau von Andreas S..
Die Schrotflinte habe Andreas S. vor längerer Zeit in einem Waffengeschäft im Saarland erworben und an eine Privatperson verkauft. Mitte 2021 soll die Ehefrau die Waffe von dieser erworben haben, so die Staatsanwaltschaft. Bereits im Frühling 2021 habe die Ehefrau Tatwaffe zwei, das Jagdgewehr, in einem Waffengeschäft im Saarland gekauft. Sie besaß damit beide Waffen legal, hat aber offenbar nicht verhindert, dass ihr Mann an die Waffen kommt. Was sie – laut Gesetz – hätte tun müssen.
Zum Prozessauftakt machte der 39-Jährige den Mitangeklagten für den Tod eines der Opfer verantwortlich. Sein Mandant habe bei dem Vorfall Ende Januar Schüsse gehört und sei „perplex“ gewesen, sagte der Verteidiger des Mannes in einer Erklärung. Der Verteidiger des 39-Jährigen erklärte allerdings, sein Mandant habe zwar auch geschossen - aber „nur, um zu erreichen, dass nicht weiter auf ihn geschossen wird“, sagte er und beschrieb eine Art Notwehrsituation. Der 39-Jährige habe bei der unübersichtlichen Situation Mündungsfeuer gesehen und in diese Richtung gefeuert. Nach dem Vorfall bei Kusel habe er sich im Saarland den Behörden stellen wollen, aber zuvor mit seiner Frau sprechen wollen - ihm sei ein Spezialeinsatzkommando (SEK) zuvorgekommen und habe ihn festgenommen.
Der Verteidiger des 33 Jahre alten Komplizen wies die Darstellung als unzutreffend und „vorhersehbar“ zurück. Es sei so gewesen, wie sein Mandant bei der Vernehmung geschildert habe. Darin hatte der Mann Jagdwilderei eingeräumt, aber bestritten, selbst geschossen zu haben. Gegen ihn war anfangs auch wegen der Morde ermittelt worden, diesen Vorwurf ließen die Ermittler später aber wieder fallen.
Mit dem Vernehmen erster Zeugen beginnt am 27. Juni um 9 Uhr im Mordprozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel (Pfalz) die Beweisaufnahme. Dem Landgericht Kaiserslautern zufolge sind 13 Zeugen geladen, darunter die Ehefrau und die Schwiegermutter des mutmaßlichen Schützen. Sie besitzen aber ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht und müssen nicht aussagen.
Als Zeugen geladen sind auch Polizisten und Rettungssanitäter, die in der Tatnacht vor fünf Monaten als erste am Tatort waren. Zudem wird eine Freundin des Mannes erwartet, der mit dem mutmaßlichen Schützen in der Tatnacht illegal Wild gejagt haben soll.
Rund fünf Monate nach den tödlichen Schüssen auf zwei saarländische Polizisten bei einer Verkehrskontrolle nahe Kusel, ist der dritte Prozesstag gestartet. Zeugen schilderten dabei den dramatischen Schusswechsel in der Tatnacht. „Das war Bumm Bumm“, sagte ein 47 Jahre alte Anwohner am Dienstag im Mordprozess vor dem Landgericht Kaiserslautern. Schüsse aus Gewehr und Pistole seien deutlich zu vernehmen gewesen. Ein weiterer Zeuge hörte jemanden „Bleib stehen“ schreien und ebenfalls zahlreiche Schüsse. „Das waren mehrere Schussfolgen. Fast wie eine Feuerwerksbatterie“, sagte der ebenfalls 47 Jahre alte Mann und klopfte im Gerichtssaal viermal laut mit geballter rechter Hand rhythmisch auf den Tisch.
Im Mordprozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten nahe Kusel (Pfalz) setzt das Landgericht Kaiserslautern am vierten Prozesstag die Beweisaufnahme fort. Erwartet wurden unter anderem Ermittler, die nach der Festnahme der beiden Angeklagten an der Vernehmung teilgenommen hatten. Einer der Männer soll dabei konkrete Angaben zur Tatnacht gemacht haben. Geladen sind auch Beamte, die zu Spuren am Tatort aussagen sollen.
Der Hauptangeklagte weist die Vorwürfe zurück. Vor dem Landgericht Kaiserslautern sagte der 39-Jährige am Dienstag, er habe bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle zwar mit einem Gewehr drei Schüsse auf einen Polizisten abgegeben – dieser habe aber zuerst geschossen.
„Das hat vor mir aufgeblitzt, das hat ins Fahrzeug eingeschlagen. Ich konnte die Situation gar nicht greifen“, sagte der Mann in seiner rund zwei Stunden langen Einlassung, gelegentlich von Schluchzen unterbrochen. Die Erklärung war nicht angekündigt worden und erfolgte überraschend inmitten der Zeugenvernehmung am dritten Verhandlungstag. Er habe sich dazu entschlossen, weil die Prozessführung fair sei, sagte der Hauptangeklagte.
An Tag fünf des Prozesses um die Polizistenmorde bei Kusel wurden weiter Beweise aufgenommen. Dabei sagten auch Gutachter aus, die Zweifel aufkommen lassen, woher die Schmauchspuren an den Händen von Andreas S. kamen.
Am Vormittag hatte ein Sachverständiger für Schusswaffen vom LKA die Tatwaffen präsentiert und in in einem Gutachten berichtet, dass die am Tatort gefundenen Patronenhülsen den Tatwaffen zuzuordnen sind. Wo wer bei der Tat gestanden habe, könne er nicht sagen, sagte er. Gut möglich sei es seiner Einschätzung nach aber, dass eine Person alleine die zahlreichen Schüsse abgegeben habe. Nachladen ungefähr alle zehn Sekunden reiche „locker“.
In einem weiteren Gutachten untersuchte ein Experte die beschädigte Kleidung der getöteten Polizisten. Aufgrund der Beschädigungen ging er davon aus, dass die Schussabgabe auf die Polizistin aus einer Entfernung von weniger als fünf Metern erfolgte. Bei ihrem männlichen Kollegen sollen Schüsse aus der Schrotflinte aus mehr als fünf Metern Entfernung abgegeben worden sein, sagte er.
Im Prozess um zwei getötete Polizisten nahe Kusel hat sich das Landgericht Kaiserslautern am Donnerstag, 7. Juli, virtuell ein Bild vom Tatort gemacht. Der Vorsitzende Richter begab sich mittels VR-Brille an den virtuell nachgestellten Tatort – was auf eine Leinwand übertragen wurde. „Das ist Wahnsinn“, sagte er über die Technik. In dem Modell integriert waren Luftbildaufnahmen vom Tatort, Laserscans und Funde wie Patronenhülsen. Anhand der „Begehung“ versuchten die Prozessbeteiligten Erkenntnisse über die Abgabe der Schüsse zu gewinnen. Auch die Abstände der Fahrzeuge zu gefundenen Hülsen sorgten für Gesprächsstoff. Zuvor hatte ein Ermittler über die Vernehmung der Verlobten des Nebenangeklagten berichtet.
Im Mordprozess vor dem Landgericht Kaiserslautern berichtete am Donnerstag, 14. Juli, ein Jäger, er habe sich mit Bekannten ausgetauscht und dann am Morgen nach der Tat vom 31. Januar die Polizei angerufen und gesagt, dass es der 39-Jährige gewesen sein könnte. Von der Tat hätten sie zuvor aus den Nachrichten erfahren. „Es war uns bekannt, dass er wildert“, sagte der 36-Jährige. Und viele hätten Angst vor ihm gehabt. Denn bei einer Jagd im Herbst 2021 habe er vor anderen gesagt, er würde sich den Weg freischießen, wenn sich ihm jemand in den Weg stellen würde, sagte der Zeuge.
Am 19.Juli haben Zeugen zu Schüssen und letzten Funksprüchen in der Tatnacht ausgesagt. Im voll besetzten Saal im Landgericht Kaiserslautern wiederholte der Hauptangeklagte Andreas S. seine Version, derzufolge er bei der nächtlichen Fahrzeugkontrolle Ende Januar lediglich in einer Art Notwehrsituation geschossen habe.
Das Gericht beschloss am Dienstag, die Tonaufzeichnung der Schüsse an das Landeskriminalamt Baden-Württemberg zu geben. „Die hören sich an, wie, wo, was ist – und die können sagen, ob das plausibel ist oder nicht“, sagte Richter Raphael Mall an diesem neunten Verhandlungstag.
Das Landgericht Kaiserslautern hat am Donnerstag, 21. Juli, einen Antrag auf Tatortbegehung abgelehnt. Der Antrag war von der Verteidigung des Hauptangeklagten gestellt worden. Ein solcher Auswärtstermin zur Tatnachstellung bei Ulmet sei nicht erforderlich, teilte Richter Raphael Mall am Donnerstag mit. Die im Prozess geäußerten Schilderungen des Hauptangeklagten hätten anhand von Fotos und Plänen bereits im Gerichtssaal geprüft werden können.
Das Gericht hörte am zehnten Verhandlungstag zudem einen IT-Techniker zum Mobiltelefon des Hauptangeklagten. Der 30-Jährige berichtete, gefunden worden sei unter anderem das Bild einer Pistole mit dem zugefügten Spruch „3G Geölt Geladen Griffbereit“ - zudem Videoclips, auf denen getötete Tiere zu sehen seien. Gefunden worden seien auf dem Telefon auch etwa ein Text aus der „Saarbrücker Zeitung“ über Wilderei und ein weiterer Text über den Strafrahmen für Wilderei.
Der Hauptangeklagte sagte mit Verweis auf die Texte: „Ich wusste ja, was mir bei Wilderei droht. Geldstrafe oder Bewährungsstrafe. Es macht gar keinen Sinn, jemanden zu erschießen.“ Der 39-Jährige sagte im Prozess, sein Komplize habe die Polizistin erschossen. Er selbst habe zwar den Polizisten getötet, aber in einer Art Notwehrsituation.
Zwölfter Verhandlungstag: Im Mordprozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel hat eine Vernehmungsbeamtin eine Tatortbegehung mit einem der beiden Angeklagten detailliert geschildert. Der 33-Jährige habe dabei angegeben, er habe in der Tatnacht befürchtet, von seinem 39 Jahre alten damaligen Komplizen getötet zu werden, sagte die Polizistin am Freitag im Landgericht Kaiserslautern. Der 39-Jährige habe demnach den 33-Jährigen aufgefordert, am Tatort verlorene Dokumente zu suchen und ihn bedroht: „Mach, sonst leg ich dich nebendran“, sagte die Polizistin am zwölften Verhandlungstag (12. August). Ähnliches hatten auch bereits andere Vernehmungsbeamte geschildert.
13. Verhandlungstag: Im Mordprozess um tödliche Schüsse auf zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel (Pfalz) haben die Verteidiger des Hauptangeklagten (39) am Freitag weitere Beweisanträge gestellt. Sie zielten darauf ab, zu zeigen, dass der Nebenangeklagte (33) in seinen Vernehmungen bei der Polizei die Unwahrheit gesagt habe, begründeten die Anwälte. So solle ein Gutachten beweisen, dass der Hauptangeklagte von den räumlichen Gegebenheiten her gar nicht den ersten Schuss auf die Polizistin habe abgeben können. Ein Zeuge aber, der wohl noch geladen werden solle, könnte spannend werden, sagte auch der Opferanwalt. Es handele sich um einen früheren Mithäftling des Hauptangeklagten, der viel von dem 39-Jährigen zur Tatnacht erfahren habe. Der 39-Jährige habe ihm seine Akten zur Lektüre gegeben und eine Skizze zu den Positionen am Tatort für ihn angefertigt. Von der angeblichen Notwehr bei der Tat habe er ihm nichts erzählt - wohl aber: Dass er im Prozess was von Notwehr erzählen wolle. All das habe der Mithäftling später bei der Polizei ausgesagt.
14. Verhandlungstag: Im Mordprozess um tödliche Schüsse auf zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel sind im Landgericht Kaiserslautern die Videos von frühen Vernehmungen des Nebenangeklagten gezeigt worden. In der mehr als zweistündigen Aufzeichnung vom 31. Januar sagt der 33-Jährige mehrfach, der Hauptangeklagte Andreas S. habe die Polizisten „einfach so abgeknallt“.
Den Namen des 39-Jährigen wollte der Mann bei der Vernehmung anfangs nicht nennen. „Ich habe Angst davor, dass er mich genauso über den Haufen schießt“, sagt der 33-Jährige in dem Video, das in Saarbrücken aufgezeichnet worden war. Er habe die Polizisten nicht getötet. „Die Wahrheit ist: Ich habe niemandem etwas getan“, betont der Nebenangeklagte wiederholt. „Das schwöre ich.“
15. Verhandlungstag: Im Mordprozess um tödliche Schüsse auf zwei Polizisten Ende Januar in der Pfalz hat der Nebenangeklagte erstmals ausführlich Angaben zur Person gemacht. Der 33-Jährige schwieg an bisher 14 Verhandlungstagen im Landgericht Kaiserslautern – am Montag antwortete er nun auf etwa 40 Fragen von Richter Raphael Mall. Darin schilderte der Saarländer eine schwierige Jugend nach der Scheidung seiner Eltern und einem zeitweiligen Umzug nach Italien. Die mit Spannung erwarteten Fragen zur Tat konnte Mall nicht stellen: Ein wichtiger Gutachter fehlte wegen einer Corona-Erkrankung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Nebenangeklagten versuchte Strafvereitelung vor – er habe beim Verwischen der Spuren geholfen. Mall verlas am Montag eine Strafanzeige der Familie der getöteten Polizistin. Sie wirft dem Hauptangeklagten vor, im Gefängnis zwei Tatortfotos der getöteten Frau aus Ermittlungsakten weitergegeben zu haben. Dies sei „grob anstößiges und ungeheuerliches Verhalten“, zitierte Mall. Die Familie erstatte Anzeige wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten“.
Der 30. November ist der Tag des Urteils. Andreas S. wird wegen zweifachen Mordes für schuldig befunden. Das Gericht verhängte für Andreas S. eine lebenslange Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist es ausgeschlossen, dass der 39-Jährige nach 15 Jahren aus dem Gefängnis frei kommt. Erfahrungsgemäß, so Richter Mall, wird Andreas S. für mindestens 20 bis 25 Jahre in Haft bleiben.
Als Motiv für die Morde nannte das Gericht die Verdeckung der Jagdwilderei. Wäre diese aufgedeckt worden, hätte Andreas S. das verloren, was er meisten liebte: die Jagd.