Haftbefehl wegen Mordes aufgehoben Verteidiger: Kein Tatverdacht mehr gegen mutmaßlichen Polizistenmörder von Kusel

Exklusiv | Kaiserslautern · Der Haftbefehl gegen einen der mutmaßlichen Polizistenmörder von Kusel ist aufgehoben worden. Offenbar besteht gegen V. im Moment kein Tatverdacht mehr. Trotzdem muss der 32-Jährige vorerst hinter Gitter bleiben.

Polizistenmord von Kusel: Haftbefehl wegen Mordes aufgehoben
Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Nach den tödlichen Schüssen auf die Polizisten Yasmin B. († 24) und Alexander K. († 29) war V. als Mordverdächtiger festgenommen worden. Damals ging die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern davon aus, der 32-Jährige und sein mutmaßlicher Komplize S. hätten die Beamten gemeinsam umgebracht. Allerdings bestritt V. nach seiner Festnahme, auf die Polizisten geschossen zu haben.

Nun scheint wegen des Mordvorwurfs kein Tatverdacht gegen V. mehr zu bestehen. Das Amtsgericht Kaiserslautern soll den Haftbefehl am Dienstag aufgehoben haben. Das erklärte der Strafverteidiger von V., Christian Kessler.

Kusel: V. muss trotzdem weiter in U-Haft bleiben

Allerdings muss der 32-Jährige nach Angaben seines Anwalts weiter in Untersuchungshaft bleiben. Gegen ihn soll ein neuer Haftbefehl ausgestellt worden sein, der laut Kessler auf gewerbsmäßige Jagdwilderei und versuchte Strafvereitelung lautet. „Der neue Haftbefehl ist absolut und offensichtlich rechtswidrig“, sagte Kessler unserer Zeitung. Bisher hat die Staatsanwaltschaft keine Stellungnahme abgegeben.

Im unerlaubten Jagen sieht die Staatsanwaltschaft das mögliche Mordmotiv. Sie nimmt an, dass die Polizeibeamten in den frühen Morgenstunden des 31. Januar bei einer Kontrolle auf einer Landstraße sterben mussten, damit den mutmaßlichen Wilderern niemand auf die Schliche kommt. Am Tatort fand die Polizei jedoch Ausweis und Führerschein von S. In Sulzbach nahmen Spezialkräfte der Polizei den 38-Jährigen gemeinsam mit V. fest.   

V. hatte sich in einer mehrstündigen Vernehmung zu den Mordvorwürfen geäußert. Nach SZ-Informationen soll V. erklärt haben, er habe noch nie eine scharfe Waffe abgefeuert. Auch soll sich der 32-Jährige freiwillig einem Schmauchspurentest unterzogen haben. DNA-Spuren des Mannes konnten die Ermittler laut Kessler weder an Waffen, Waffenteilen noch an Patronen finden. Der Anwalt sah die Aussagen seines Mandanten auch durch eine waffentechnische Untersuchung bestätigt, ohne ins Detail zu gehen.

Update: Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft ausführlichere Informationen bekanntgegeben. Darunter auch neue Details zum Tatablauf. Alle Informationen hier.

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