Rheinland-Pfalz Polizist: AfD-Spitzenkandidat war Ultra-Fan im Fußball

Mainz · Im Prozess gegen den rheinland-pfälzischen AfD-Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl, Sebastian Münzenmaier, hat ein Polizist ihn der Ultra-Bewegung des 1. FC Kaiserslautern zugeordnet. Münzenmaier sei Anhänger dieser fanatischen Fußballfans, aber kein Hooligan gewesen, sagte der Polizeihauptkommissar am Donnerstag vor dem Amtsgericht Mainz. Münzenmaier soll vor fünf Jahren zusammen mit anderen Mitgliedern der Ultra- und Hooligan-Szene gegnerische Fußballfans angegriffen haben. Die Anklage lautet auf versuchten Raub und gefährliche Körperverletzung.

Im Prozess gegen den rheinland-pfälzischen AfD-Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl, Sebastian Münzenmaier, hat ein Polizist ihn der Ultra-Bewegung des 1. FC Kaiserslautern zugeordnet. Münzenmaier sei Anhänger dieser fanatischen Fußballfans, aber kein Hooligan gewesen, sagte der Polizeihauptkommissar am Donnerstag vor dem Amtsgericht Mainz. Münzenmaier soll vor fünf Jahren zusammen mit anderen Mitgliedern der Ultra- und Hooligan-Szene gegnerische Fußballfans angegriffen haben. Die Anklage lautet auf versuchten Raub und gefährliche Körperverletzung.

Der 28-Jährige, der nicht vorbestraft ist, machte seit Prozessbeginn am Dienstag keine Angaben. Er steht zusammen mit vier anderen Männern vor Gericht. Der Sprecher von Münzenmaier erklärte, er gehe von einem Freispruch aus. Münzenmaier ist Direktkandidat im Wahlkreis Mainz für die Bundestagswahl am 24. September.

Mitglieder der Mainzer Fan-Szene beschrieben vor Gericht, dass sie in der Nacht zum 18. März 2012 von Dutzenden vermummten Menschen angegriffen worden seien. Ein Zeuge berichtete, die Angreifer seien als „schwarzer, dunkler Mob in bester Hooligan-Manier“ auf sie zugekommen. Der Polizeihauptkommissar beschrieb vor Gericht die Feindschaft zwischen den Fans des 1. FCK und FSV Mainz 05. Keineswegs seien alle Ultra-Fans gewaltbereit, sondern viele von ihnen hätten mit Gewalt nichts zu tun. „Wir haben Ultras, die sind bisher noch nie aufgefallen, nie strafrechtlich in Erscheinung getreten, die laufen mit.“

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angreifer auch Banner, Transparente, Fahnen und Kleidungsstücke mit Insignien der Mainzer Gruppe erbeuten wollten. Mehrere Beteiligte des Überfalls wurden bereits wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

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