Aufforderung zum Polizistenmord Nach der Tat von Kusel: 55-Jähriger nach Aufruf zur „Jagd“ an Polizisten in Haft

Gegen einen 55-Jährigen aus dem Kreis Birkenfeld ist wegen Fluchtgefahr ein Haftbefehl vollstreckt worden. Der Beschuldigte soll nach der Bluttat von Kusel in einem Video auf Facebook zur Tötung von Polizeibeamten aufgefordert haben.

Nach Mord in Kusel: Mann nach Aufruf zur „Jagd“ an Polizisten in Haft
Foto: AP/Michael Probst

Nach Auskunft der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz besteht der dringende Verdacht, dass der 55-jährige Beschuldigte den Mord an zwei Polizeibeamten am  31. Januar im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Kreis Kusel zum Anlass nahm, am 3. Februar auf Facebook ein Video einzustellen, in dem er zu einem sogenannten „Cop-Hunting“ aufrief. Gegen eine Gebühr von 500 Euro könne der Beschuldigte aus dem Kreis Birkenfeld Polizisten in den angrenzenden Wald locken, wo sie dann von den Interessenten erschossen werden könnten. Der Beschuldigte schwenkte laut Generalstaatsanwaltschaft mit seiner Kamera in ein angrenzendes Waldstück und filmte dabei mehrere Örtlichkeiten, darunter auch Hochsitze, die seiner Meinung nach als Versteck für die Schützen geeignet seien. Zwischen 23 Uhr und 4 Uhr könne „die Party“ stattfinden, zitiert ihn die Generalstaatsanwaltschaft.

In einem weiteren Video soll er sich an „erfahrene Schützen“ gewandt haben und diesen für „einen Treffer zwischen die Augen“ ein Preisgeld von 500 Euro in Aussicht gestellt haben.

Die Zentralstelle für die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZeT_rlp) hatte das zunächst von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach geführte Ermittlungsverfahren übernommen. Auf Antrag der ZeT hat die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz einen Haftbefehl erlassen, der an diesem Mittwoch vollstreckt wurde. Das Amtsgericht teile die Befürchtung der ZeT, dass der Beschuldigte versuchen wird, sich durch Flucht der Strafverfolgung zu entziehen.

Bereits in der Nacht zu Freitag (5. Februar) hatte die Polizei  den 55-Jährigen festgenommen. Laut dem Präsidenten des rheinland-pfälzischen Landeskriminalamtes (LKA), Johannes Kunz, gab es Hinweise, „die für eine Zuordnung zum Reichsbürgerspektrum sprechen“. Ein Arzt habe bei dem 55-Jährigen offensichtlich keine psychische Erkrankung mit „einer unmittelbaren Gefährdung anderer Personen“ feststellen können, sodass der Mann auf richterlichem Beschluss zunächst wieder freigelassen wurde.

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