Mann mit islamistischer Propaganda darf nicht Polizist werden

Koblenz · Ein junger Mann aus der Eifel mit islamistischer Propaganda auf seiner Facebook-Seite darf nicht Bundespolizist werden. Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte nach Mitteilung vom Donnerstag seinen Eilantrag ab, mit der er seine Ausbildung erzwingen wollte.

Der Bewerber hatte ein Video auf Facebook eingestellt, in dem es hieß, es sei eine größere Sünde, nicht zu beten, als einen Menschen zu töten. Die Bundespolizeiakademie in Lübeck lehnte daraufhin seine Einstellung ab.

Zu Recht, befanden die Koblenzer Richter. Wer Beamter werden wolle, müsse zeigen, dass er sich jederzeit zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne. Es gebe berechtigte Zweifel an seiner Verfassungstreue. Der junge Mann habe das Video und weitere islamistische Dokumente auf Facebook anderen zugänglich gemacht und sich nicht davon distanziert.

Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz möglich.

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