Lange Haftstrafe in Prozess um tödlichen Kleingarten-Streit

Trier · Weil er im Streit um Rasenmäherlärm in einer Trierer Schrebergarten-Anlage seinen Nachbarn erschossen hat, muss ein 61-Jähriger wegen Totschlags siebeneinhalb Jahre in Haft. Mit dem Schuss habe der Maurer dem 68-jährigen Nachbarn einen Denkzettel verpassen wollen und dabei dessen Tod billigend in Kauf genommen, sagte die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz gestern bei der Urteilsverkündung am Landgericht Trier . Der Mann schoss auf den Nachbarn , als dieser wutentbrannt auf sein Grundstück kam und mit einer Holzlatte auf die Rasenmäher einschlug, die dort standen.Die Atmosphäre zwischen den beiden Nachbarn sei seit Jahren "vergiftet" gewesen.

Immer wieder sei es zum Streit gekommen - etwa wegen eines zu lauten Radios, Mähers oder Traktors. "Man ließ nichts aus, um sich gegenseitig zu schikanieren", sagte Schmitz. Der Zwist hatte bereits zuvor Polizei und Justiz mehrfach beschäftigt.

Im März nahm der Kleinkrieg dann ein tragisches Ende, als der Nachbar mit der etwa zwei Meter langen Holzlatte zum Garten des 61-Jährigen kam, der dort im Liegestuhl lag. Als der 68-Jährige auf die Rasenmäher einschlug, holte der 61-Jährige ein Gewehr aus seiner Laube und schoss dem Nachbarn in die Brust. Dieser verblutete innerlich. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert, die Verteidigung des Todesschützen auf ein "angemessenes und mildes Urteil" plädiert.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort