Vierter Prozesstag Mordprozess um zwei getötete Polizisten: Nach einer Bemerkung des Richters fährt Andreas S. aus der Haut

Kaiserslautern · Am vierten Prozesstag hat eine Ermittlerin die Vernehmung des Nebenangeklagten vor Gericht geschildert. Das Verhalten des Hauptangeklagten Andreas S. sorgte danach für eine Bemerkung des Richters.

Polizistenmord - Hauptangeklagter fährt Richter an: "Es geht ja nicht um zwei Kaugummis".
Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Im Mordprozess um zwei getötete Polizisten nahe Kusel (Pfalz) hat der Nebenangeklagte einer Ermittlerin zufolge in einer Vernehmung nach der Tat Ende Januar den Hauptangeklagten für alle Gewehrschüsse verantwortlich gemacht. Der Nebenangeklagte sagte demnach aus, dass sein Komplize bei der nächtlichen Fahrzeugkontrolle gesagt habe „Wie, Jagdwilderei?“, dann habe „es auch schon geknallt“, zitierte die Beamtin am Donnerstag im Landgericht Kaiserslautern den Mann. Die Polizistin sei „von der Wucht umgerissen worden“.

Auch auf den Kollegen der Polizistin habe der 39 Jahre alte Hauptangeklagte geschossen. Der Nebenangeklagte sagte demnach bei der Vernehmung am 18. Februar, er habe zwei Schüsse gehört und einen Schmerzensschrei wahrgenommen. Nach den Schüssen habe der Hauptangeklagte ihm befohlen, nach dessen verlorenen Dokumenten zu suchen und ihm gedroht, er werde ihn „sonst daneben legen“.

Hauptangeklagter Andreas S. fährt Richter an

Während der Nebenangeklagte bei der Schilderung seiner Aussagen durch die Beamtin mehrfach nickte, hörte der Hauptangeklagte mit gefalteten Händen zu oder machte sich Notizen. Als der Richter bei einer Schilderung meinte, der Hauptangeklagte nehme es sehr genau, brauste der 39-Jährige auf. „Herr Vorsitzender, Sie sagen, ich sei ganz genau. Worum geht's denn hier? Es geht ja nicht um zwei Kaugummis.“

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten vor, vor fünf Monaten eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und einen 29 Jahre alten Polizeikommissar ermordet zu haben, um Jagdwilderei zu verdecken.

Die Ermittler gehen von einem Schusswechsel zwischen dem Polizisten und dem Hauptangeklagten aus. Der Polizeikommissar soll dabei seine Dienstpistole leergeschossen haben – ohne den Angreifer zu treffen.

Die Gewalttat sorgte bundesweit für Entsetzen. Dem Nebenangeklagten wirft die Anklagebehörde versuchte Strafvereitelung vor. Er soll zwar beim Spurenverwischen geholfen, aber nicht geschossen haben.

(dpa)
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