Prozess um Polizistenmorde bei Kusel „Mach, sonst leg ich dich nebendran“: Andreas S. soll Florian V. in Tatnacht mit dem Tod bedroht haben

Kaiserslautern · Im Mordprozess um die beiden erschossenen Polizisten bei Kusel ging es heute vor Gericht wieder um die Vernehmung des Nebenangeklagten Florian V. Dieser soll gegenüber den Beamten seine Todesangst in der Tatnacht beschrieben haben.

Bilder aus dem Gericht - Saarländer wegen Mordes an zwei Polizisten angeklagt
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Saarländer wegen Mordes an zwei Polizisten angeklagt – Bilder aus dem Gerichtssaal

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Foto: dpa/Uwe Anspach

Im Mordprozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel (Pfalz) hat eine Vernehmungsbeamtin eine Tatortbegehung mit einem der beiden Angeklagten detailliert geschildert. Der 33-Jährige habe dabei angegeben, er habe in der Tatnacht befürchtet, von seinem 39 Jahre alten damaligen Komplizen getötet zu werden, sagte die Polizistin am Freitag im Landgericht Kaiserslautern.

Der 39-Jährige habe demnach den 33-Jährigen aufgefordert, am Tatort verlorene Dokumente zu suchen und ihn bedroht: „Mach, sonst leg ich dich nebendran“, sagte die Polizistin am zwölften Verhandlungstag. Ähnliches hatten auch bereits andere Vernehmungsbeamte geschildert. Die Begehung mit Statisten am Tatort fand demnach 18 Tage nach der Tat statt.

Die am Freitag als Zeugin vernommene Beamtin nahm nach eigenen Angaben an mehreren Vernehmungen des 33-Jährigen teil. Der Mann schweigt im laufenden Prozess, hatte davor aber ausgesagt. Dabei machte er seinen damaligen Komplizen für den Tod der Polizisten verantwortlich. Der 39-Jährige habe „Was, Jagdwilderei?“ bei der nächtlichen Fahrzeugkontrolle gerufen, in dem Moment habe „es auch schon geknallt“, sagte der 33-Jährige nach Angaben der Polizistin.

Prozess nach tödlichen Schüssen auf Polizisten bei Kusel - Eine Chronik
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Tödliche Schüsse auf zwei Polizisten in Kusel: Eine Chronik

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Foto: dpa/Harald Tittel

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten (39) vor, eine Polizeianwärterin (24) und einen Polizeikommissar (29) mit Gewehrschüssen in den Kopf ermordet zu haben, um Jagdwilderei zu verdecken. Der 39-Jährige bestreitet das. Dem Nebenangeklagten (33) wirft die Anklagebehörde versuchte Strafvereitelung vor. Er soll beim Spurenverwischen geholfen haben. Die Gewalttat an einer abgelegenen Kreisstraße hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

(dpa)
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