Polizisten-Mord Kusel-Prozess: Andreas S. soll im Gefängnis Leichenfotos der getöteten Polizisten gezeigt haben

Update | Kaiserslautern · Kusel-Prozess: Vor dem Landgericht Kaiserslautern wurde am Montag die Strafanzeige der Familie der getöteten Polizistin vorgelesen. Demnach soll der Hauptangeklagte Andreas S. im Gefängnis Tatortfotos gezeigt haben. Außerdem äußerte sich erstmals der Nebenangeklagte vor Gericht.

Prozess nach tödlichen Schüssen auf Polizisten bei Kusel - Eine Chronik
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Tödliche Schüsse auf zwei Polizisten in Kusel: Eine Chronik

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Foto: dpa/Harald Tittel

Im Mordprozess um tödliche Schüsse auf zwei Polizisten Ende Januar in der Pfalz hat der Nebenangeklagte erstmals ausführlich Angaben zur Person gemacht. Der 33-Jährige schwieg an bisher 14 Verhandlungstagen im Landgericht Kaiserslautern - am Montag antwortete er nun auf etwa 40 Fragen von Richter Raphael Mall. Darin schilderte der Saarländer eine schwierige Jugend nach der Scheidung seiner Eltern und einem zeitweiligen Umzug nach Süditalien.

Die mit Spannung erwarteten Fragen zur nächtlichen Tat bei Kusel konnte Richter Mall jedoch nicht stellen: Ein wichtiger Gutachter fehlte am Montag wegen einer Corona-Erkrankung. Nachdem die Verteidigung des Nebenangeklagten daraufhin „erhebliche Bedenken“ äußerte, stellte Mall lediglich „Fragen zur Lebensgeschichte“.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Nebenangeklagten versuchte Strafvereitelung vor - er habe beim Verwischen der Spuren geholfen.

Kusel-Prozess: Andreas S. mit „ungeheuerlichem Verhalten“

Hauptangeklagter in dem Ende Juni begonnenen Prozess ist ein 39 Jahre alter Mann. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden Männer Ende Januar Jagdwilderei betrieben hatten. Eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein fünf Jahre älterer Polizeikommissar entdeckten die beiden Männer demnach bei einer Verkehrskontrolle auf einer abgelegenen Kreisstraße. Der Anklage zufolge soll der Hauptangeklagte die beiden Polizisten erschossen haben, um die Jagdwilderei zu vertuschen. Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen.

Richter Mall verlas am Montag eine Strafanzeige, die die Familie der Polizistin gegen den Hauptangeklagten erstattet hat. Sie wirft dem 39-Jährigen vor, im Gefängnis zwei Tatortfotos der getöteten Frau aus den Ermittlungsakten weitergegeben zu haben. Dies sei „grob anstößiges und ungeheuerliches Verhalten“, zitierte Mall. Die Familie erstatte Anzeige wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten“, hieß es.

Kusel-Prozess: Zeuge konnte am Montag nicht aussagen

Wegen des fehlenden Gutachters konnte auch ein Zeuge am Montag nicht aussagen. Geladen war ein früherer Mitgefangener des Hauptangeklagten - er sollte Auskunft geben über angebliche Aussagen zur Tat, die der 39-Jährige während der Untersuchungshaft in der JVA Frankenthal (Pfalz) gemacht haben soll.

Der Nebenangeklagte hatte zwar an 14 Verhandlungstagen geschwiegen, allerdings kurz nach seiner Festnahme ausgesagt. Zuletzt hatte das Gericht mehrstündige Video-Aufzeichnungen davon abspielen lassen. Darin macht der 33-Jährige seinen damaligen Komplizen für den Tod der beiden Polizisten verantwortlich.

Der Hauptangeklagte hatte die Vorwürfe im Prozessverlauf zurückgewiesen und seinerseits gesagt, der Nebenangeklagte habe die Polizistin erschossen. Er selbst habe zwar den Polizisten getötet, dieser habe aber zuvor auf ihn gefeuert. Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im nahe gelegenen Saarland festgenommen worden.

Öffentliches Interesse am Kusel-Prozess groß

Das öffentliche Interesse am Prozess war auch am 15. Verhandlungstag groß. Am Montag kamen erneut mehr Zuschauer, als der Sitzungssaal in Kaiserslautern Plätze für Publikum bietet. Der Prozess wird am Freitag (9.00 Uhr) fortgesetzt. Dann sollen Sachverständige verschiedener Landeskriminalämter (LKA) vernommen werden.

(dpa)
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