Ermittler schildern Vernehmungen nach der Tat Kusel-Prozess: Andreas S. soll Florian V. in Tatnacht mit Tod gedroht haben

Kaiserslautern · Im Prozess um die Ermordung zweier Polizisten in Kusel schilderten Ermittler am Donnerstag Vernehmungen, die sie unmittelbar nach der Festnahme durchführten. Darin beschrieb der Nebenangeklagte Florian V., was Andreas S. zu ihm sagte, nachdem dieser auf die Polizisten geschossen haben soll.

Kusel-Prozess: Andreas S. soll Florian V. in Tatnacht mit Tod gedroht haben​
Foto: dpa/Uwe Anspach

Schon kurz nach der Tötung zweier Polizisten in Kusel Ende Januar verhörte die Polizei die beiden Verdächtigen. Im Prozess war nun erstmals der Inhalt zu hören: Eine Ermittlerin zitierte aus den Vernehmungen.

Demnach hat der Nebenangeklagte Florian V. in den Vernehmungen nach der Tat den Hauptangeklagten Andreas S. für die Schüsse auf die Beamten allein verantwortlich gemacht. Der Nebenangeklagte sagte demnach aus, dass sein Komplize bei der nächtlichen Fahrzeugkontrolle durch eine Polizistin und einen Polizisten gesagt habe „Wie, Jagdwilderei?“, dann habe „es auch schon geknallt“, zitierte die Ermittlerin am Donnerstag im Landgericht Kaiserslautern den Mann.

Andreas S. soll Florian V. in Tatnacht mit Tod gedroht haben

Die Polizistin sei „von der Wucht umgerissen worden“. Auch auf deren Kollegen habe der 39 Jahre alte Hauptangeklagte allein geschossen. Der Nebenangeklagte sagte demnach am 18. Februar, er habe zwei Schüsse gehört und einen Schmerzensschrei wahrgenommen. Nach den Schüssen habe der Hauptangeklagte befohlen, nach verlorenen Papieren zu suchen und ihm gedroht, er werde ihn „sonst daneben legen“.

Während der Nebenangeklagte bei der Schilderung seiner Aussagen durch die Beamtin mehrfach nickte, hörte der Hauptangeklagte mit gefalteten Händen zu oder machte sich Notizen. Als der Richter bei einer Schilderung meinte, der Hauptangeklagte nehme es sehr genau, brauste der 39-Jährige auf. „Herr Vorsitzender, Sie sagen, ich sei ganz genau. Worum geht's denn hier? Es geht ja nicht um zwei Kaugummis.“

Hauptangeklagter bedankte sich, dass Handfesseln nicht zu fest waren – sonst schwieg er

Eine weitere Ermittlerin sagte, in einer ersten Vernehmung habe der Nebenangeklagte noch am Tattag am 31. Januar drei Stunden lang auf eigenen Wunsch ohne Anwalt ausgesagt. Der 33-Jährige sei nervös, dann aber sachlich gewesen. Man habe ihn als authentisch wahrgenommen. „Es gab für uns keine erkennbaren Widersprüche.“

Der Nebenangeklagte äußerte sich am vierten Verhandlungstag erstmals und sagte über die Vernehmung: „Ich bin ordentlich behandelt worden.“

Die Polizei hatte kurz nach der Tat auch den Hauptangeklagten vernommen. Der 39-Jährige sei ruhig und freundlich gewesen und habe gedankt, dass die Handfesseln nicht zu fest angezogen seien, sagte ein Ermittler. Zur Sache habe sich der Mann nicht geäußert.

Im Prozess sagte der Hauptangeklagte zuletzt, er habe zwar den Polizisten mit einem Gewehr erschossen, allerdings schilderte der Mann eine Art Notwehrlage. Die Polizistin wiederum habe sein Komplize erschossen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten vor, vor fünf Monaten die 24 Jahre alte Polizeianwärterin und den 29 Jahre alten Polizeikommissar ermordet zu haben, um Jagdwilderei zu verdecken.

Die Ermittler gehen von einem Schusswechsel zwischen dem Polizisten und dem Hauptangeklagten aus. Der Polizeikommissar soll dabei seine Dienstpistole leergeschossen haben – ohne den Angreifer zu treffen.

20 Schüsse fielen in Mordnacht

Ein Ermittler sprach am Donnerstag von insgesamt 20 Schüssen: 14 aus der Polizei-Dienstpistole einerseits sowie andererseits 3 Schüsse aus einer Flinte und 3 aus einem Jagdgewehr auf die beiden Polizisten. Das habe die Auswertung von Spuren am Tatort ergeben.

Die Gewalttat sorgte bundesweit für Entsetzen. Dem Nebenangeklagten wirft die Anklagebehörde versuchte Strafvereitelung vor. Er soll zwar beim Spurenverwischen geholfen, aber nicht geschossen haben.

(dpa)
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