Belastende Details Ex-Mithäftling will auspacken: Was Andreas S. ihm im Gefängnis erzählte

Update · Der Mordprozess nach dem Tod zweier Polizisten aus dem Saarland bei Kusel ist weitergegangen. Die Verteidigung hat neue Anträge eingereicht. Der Anwalt der Familie klagt über die Prozessführung.

 Der Hauptangeklagte kommt in den Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern.

Der Hauptangeklagte kommt in den Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern.

Foto: dpa/Uwe Anspach

Im Mordprozess um tödliche Schüsse auf zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel (Pfalz) haben die Verteidiger des Hauptangeklagten (39) am Freitag weitere Beweisanträge gestellt. Sie zielten darauf ab, zu zeigen, dass der Nebenangeklagte (33) in seinen Vernehmungen bei der Polizei die Unwahrheit gesagt habe, begründeten die Anwälte. So solle ein Gutachten beweisen, dass der Hauptangeklagte von den räumlichen Gegebenheiten her gar nicht den ersten Schuss auf die Polizistin habe abgeben können.

Der Vorsitzende Richter Raphael Mall kündigte am Landgericht Kaiserslautern an, die Anträge zu prüfen. Bei der Frage, wer wo bei der Tat gestanden habe, gebe es „viele Unwägbarkeiten“, die schwer zu klären seien. „Es gibt keine Anknüpfungstatsachen.“

Bilder aus dem Gericht - Saarländer wegen Mordes an zwei Polizisten angeklagt
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Saarländer wegen Mordes an zwei Polizisten angeklagt – Bilder aus dem Gerichtssaal

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Der 33-Jährige schweigt im Prozess, hatte aber davor bei der Polizei ausgesagt und seinen Komplizen für den Tod der beiden Polizisten verantwortlich gemacht. Der 39-Jährige dagegen will aus Notwehr nur den Polizisten getötet haben: Für den Tod der Polizistin sei der 33-Jährige verantwortlich.

Am nächsten Verhandlungstag am 9. September soll möglicherweise das Video der beiden Vernehmungen des Nebenangeklagten vorgespielt werden. Vielleicht könnte man dem 33-Jährigen dann auch Fragen stellen, erhoffte sich Mall. Oberstaatsanwalt Stefan Orthen sagte, die Videovorführung könnte „erhellend“ sein. Sie könnte insgesamt drei bis vier Stunden dauern, wurde am Rande bekannt.

Die Anklage wirft dem Hauptangeklagten aus dem Saarland vor, bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle eine Polizeianwärterin (24) und einen Polizeikommissar (29) mit Gewehrschüssen in den Kopf ermordet zu haben, um Jagdwilderei zu verdecken. Der Komplize (33) ist wegen versuchter Strafvereitelung angeklagt. Er soll geholfen haben, Spuren zu verwischen.

Kritik kam am Freitag von der Nebenklage. „Wir können noch zehn Gutachten hören, aber am Ende sind wir auch nicht schlauer“, sagte Anwalt Olaf Möller, der die Familie der getöteten Polizistin vertritt. Die Familie leide darunter, dass sich der Prozess ziehe „wie Kaugummi“ und dem Hauptangeklagten immer wieder eine Bühne geboten werde für seine Ausführungen. „In jeder anderen Kammer wären wir schon längst fertig.“ Die Beweisanträge seien reine „Zeitspielerei.“

Ein Zeuge aber, der wohl noch geladen werden solle, könnte spannend werden, sagte auch der Opferanwalt. Es handele sich um einen früheren Mithäftling des Hauptangeklagten, der viel von dem 39-Jährigen zur Tatnacht erfahren habe. Der 39-Jährige habe ihm seine Akten zur Lektüre gegeben und eine Skizze zu den Positionen am Tatort für ihn angefertigt. Von der angeblichen Notwehr bei der Tat habe er ihm nichts erzählt - wohl aber: Dass er im Prozess was von Notwehr erzählen wolle. All das habe der Mithäftling später bei der Polizei ausgesagt.

Auch andere Mithäftlinge des Saarländers aus der JVA würden sich melden, „um Sachen über Sie zu sagen“, sagte Richter Mall an den Angeklagten gewandt. „Was ist denn da los?“ Und noch weitere, die nichts sagen, aber sagen, sie würden was sagen, wenn sie Haft-Erleichterungen bekämen. Sein „Fall“ sei eben so „publik“, sagte der 39-Jährige im Gerichtssaal. Wenn ein neuer Häftling komme, bekomme er gleich gesagt, dass er derjenige sei, der Polizisten erschossen habe.

Ganz leise wurde es am Freitag im Gerichtssaal, als der Funkspruch des Polizeikommissars kurz vor seinem Tod erneut abgespielt wurde. „Die schießen, die schießen“ ist zu hören, dann fällt ein Schuss. Die Aufzeichnung wurde noch mal vorgeführt, weil der Hauptangeklagte behauptete hatte, die Worte vor und nach der Aussage seien andere als die Polizei gesagt habe. Daher liege eine Beweismanipulation vor. Die Kammer konnte aber keine anderen Worte hören. „Ich kann nicht hören, was Sie hören“, sagte Mall. „Es reicht jetzt.“

(dpa)
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