KPMG: Land lehnte Entbindung von Verschwiegenheit ab

Mainz · Die Beratungsgesellschaft KPMG will nach eigenen Angaben die Öffentlichkeit über ihre Empfehlungen beim vorerst gescheiterten Verkauf des Hunsrück-Flughafens Hahn informieren. Ein Antrag zur Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht sei aber am Montag vom rheinland-pfälzischen Innenministerium abgelehnt worden, teilte ein KPMG-Sprecher gestern mit.

 Der Verkauf des Flughafen Hahn ist vorerst gescheitert. Foto: dpa

Der Verkauf des Flughafen Hahn ist vorerst gescheitert. Foto: dpa

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Die Gesellschaft kritisierte, dass die Rolle von KPMG im Verkaufsverfahren "häufig nicht zutreffend wiedergegeben worden" sei. Deswegen habe KPMG am Donnerstag vergangener Woche bei der Landesregierung beantragt, von der Verschwiegenheitspflicht entbunden zu werden. Die Gesellschaft wolle auf Fragen antworten wie: "Was war unser Auftrag und was war nicht unser Auftrag? Welche Empfehlungen hat KPMG ausgesprochen und welche Hinweise hat KPMG gegeben?"

Innenminister Roger Lewentz (SPD ) hatte am vergangenen Freitag erklärt, dass wegen des laufenden Verkaufsprozesses eine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht nicht möglich sei: "Das geht nicht, sonst scheitert dieses Verfahren." Als weiteren Grund nannte er die strafrechtlichen Schritte gegen den Investor SYT, dem die Fälschung eines Bankbelegs vorgehalten wird. Nun verhandelt das Land mit zuvor unterlegenen und mit neuen Bietern für den Flughafen Hahn. Dieser gehört größtenteils Rheinland-Pfalz und zum kleinen Teil Hessen.

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