Klagen gegen neuen Finanzausgleich gescheitert

Koblenz · Mehrere Kommunen in Rheinland-Pfalz sind mit ihrer Verfassungsklage gegen den neuen kommunalen Finanzausgleich gescheitert. Die Normenkontrollanträge seien unzulässig, entschied der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz nach Mitteilung von gestern.

Der Landtag hatte 2013 zwar nach einem früheren Urteil des VGH beschlossen, Städte und Kreise bei den Sozialausgaben mehr zu unterstützen. Die Kommunen stufen die Geldflüsse des Landes angesichts der Ebbe in ihren Kassen aber noch als unzureichend ein. Der VGH hielt den Kommunen nun jedoch vor, sich direkt an ihn gewandt zu haben, "ohne zuvor den Rechtsweg gegen ihre individuellen Zuweisungsbescheide zu durchlaufen".

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