Landgericht Frankenthal Anklage fordert 15 Jahre Gefängnis

Frankenthal · Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat im Babymord-Prozess ihr Plädoyer gehalten.

Im sogenannten Babymord-Prozess in Frankenthal hat die Staatsanwaltschaft eine Gesamtstrafe von 15 Jahren Gefängnis unter anderem wegen Mordes, Geiselnahme und Körperverletzung gegen den angeklagten Vater gefordert. „Der Angeklagte hat das Kind aus übersteigerter Eifersucht vom Balkon geworfen“, sagte Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz am Mittwoch nach den nicht öffentlichen Plädoyers im Landgericht Frankenthal. In dem Prozess geht es um den Tod eines zwei Monate alten Kindes. Der Anklage zufolge soll der heute 35 Jahre alte Mann seine Tochter 2016 aus dem zweiten Stock eines Hauses geworfen und so getötet haben.

Die Anklagebehörde sehe jedoch durch einen Kokainkonsum zur Tatzeit eine eingeschränkte Schuldfähigkeit als gegeben und deshalb von einem Antrag auf eine lebenslange Haftstrafe ab, sagte die Oberstaatsanwältin. Ein Vertreter der Nebenklage forderte aber wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe für den Beschuldigten.

An diesem Freitag (10. Mai) wird das ebenfalls nicht öffentliche Plädoyer der Verteidigung erwartet. Wird der Zeitplan eingehalten, könnte der Richter voraussichtlich am kommenden Mittwoch, 15. Mai, das Urteil verkünden – öffentlich, wie ein Sprecher des Landgerichts betonte.

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