„Ich tue dich erst noch quälen“

Zweibrücken · Wohl nur ihr leichtes Übergewicht verhinderte, dass eine mehrfach angeschossene 49-jährige Neumühlerin nicht in Lebensgefahr geriet. Nachdem einer der drei Angeklagten gestern beim Prozessauftakt vorm Amtsgericht Zweibrücken seine Tötungsabsicht verdeutlichte, wurde der Fall ans Landgericht verwiesen.

 Vorm Amtsgericht stellt sich gestern heraus, dass die Tatvorwürfe noch schwerer wiegen als zunächst gedacht. Deshalb ist nun das Landgericht zuständig. Symbolfoto: dpa

Vorm Amtsgericht stellt sich gestern heraus, dass die Tatvorwürfe noch schwerer wiegen als zunächst gedacht. Deshalb ist nun das Landgericht zuständig. Symbolfoto: dpa

Gerade noch einmal mit dem Leben davongekommen ist eine 49-jährige Frau aus dem Obernheim-Kirchenarnbacher Ortsteil Neumühle. Sie wurde am 1. Oktober 2013 vor ihrem eigenen Haus mindestens zwei Mal von der Ladung einer Schreckschusspistole getroffen, wobei sie am Bauch, am linken Oberschenkel, an der rechten Hüfte und an der großen Zehe verletzt wurde. Ohne leichtes Übergewicht , was eine dickere Bauchdecke zur Folge hatte, wäre sie nach Auffassung eines Rechtsmediziners in Lebensgefahr gekommen. Auch die wichtigste Arterie am Bein sei nur um Haaresbreite verfehlt worden.

Für die mutmaßliche Tat - die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung und Lebensbedrohung - mussten sich gestern zwei Neffen der 49-Jährigen vor dem Amtsgericht Zweibrücken verantworten. Ihr 57-jähriger Bruder, dem der Bauchschuss angelastet wird, ist bereits verstorben. Nach Angaben des Opfers habe das Trio sie angegriffen, als sie von einem Einkauf nach Hause kam. Ihr Bruder habe sie am Gartentor an den Haaren gepackt und mit den Worten "Soll ich dir einen Kopfschuss geben" eine Pistole an den selben gehalten. Daraufhin habe er ergänzt: "Nein - ich tue dich erst noch quälen." Daraufhin sei der Schuss in den Unterbauch erfolgt. Doch damit längst nicht genug: Sein 31-jähriger Sohn habe dann noch drei Mal auf sie geschossen. Das wurde von diesem gestern vor Gericht allerdings vehement abgestritten. Er sei erst später an den Tatort gekommen. Sein 28-jähriger Bruder räumte allerdings ein, geschossen zu haben. Er sei aber selbst vorher im Beisein seiner Tante von einem anderen Familienmitglied ins Gesicht geschlagen worden, wobei er einen Kieferbruch davongetragen habe. Da er in seiner Hosentasche eine Waffe dabei hatte, habe er das komplette Magazin genutzt, um seinen Angreifer in die Flucht zu schlagen. "Wenn mich mein Vater nicht abgehalten und noch Munition da gewesen wäre, würden die heute nicht da sitzen", unterstrich er vor Gericht seine damalige Tötungsabsicht.

Insgesamt waren beide Parteien während der Verhandlung sehr aufgebracht. Als die 49-Jährige dann auch von "einer gerechten Strafe Gottes sprach", die ihrem Bruder durch seinen Krebs-Tod zwischenzeitlich widerfahren sei, gab es sogar tumultartige Zwischenrufe.

Amtsrichter Stefan Pick sah spätestens nach der Aussage des 28-Jährigen und dem Gutachten des Rechtsmediziners seine Zuständigkeit in Frage gestellt, da nun versuchter Totschlag nicht ausgeschlossen werden könne - dann ist das Landgericht zuständig. Auch die Oberstaatsanwältin war davon überzeugt, dass die Anklage ein Fall für die erste Strafkammer des Landgerichtes ist. Einem entsprechenden Antrag ihrerseits wurde stattgegeben. Einen Haftbefehl gegen die beiden Brüder wollte das Amtsgericht nicht beschließen, da keine Fluchtgefahr bestehe.

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