Gärtner will Freispruch erreichen

Trier · Es war eine Tragödie inmitten der Trierer Fußgängerzone. Eine mächtige, offenbar morsche Kastanie kippte 2012 plötzlich um und begrub zwei Menschen unter sich. Eine Frau starb. Später wurde ein bei der Stadt Trier beschäftigter Gärtner zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun wird der Prozess neu aufgerollt.

Vor zwei Jahren stürzte in Trier eine Kastanie um und erschlug eine Frau: Seit Montag muss sich deshalb ein Mitarbeiter der Stadt Trier erneut vor Gericht verantworten. Die Anklage wirft dem 54-jährigen Gärtnermeister fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Er soll für eine alte und marode Kastanie verantwortlich gewesen sein, die im November 2012 in der Innenstadt umkippte und eine 70-Jährige tötete. Ein heute 60-Jähriger erlitt bei dem Baumsturz schwere Verletzungen.

Kurz nach der Eröffnung des Prozesses vor dem Landgericht Trier wurde er wieder vertagt: Ein geladener Sachverständiger für Grünanlagen war nicht erschienen. Das Verfahren, das bis Ende Oktober terminiert ist, wird nun am Mittwoch, 8. Oktober, fortgesetzt.

Das Amtsgericht Trier hatte den 54-Jährigen im November 2013 zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt. Das Gericht war der Auffassung, dass der Mitarbeiter im Trierer Grünflächenamt das Unglück hätte verhindern können: Er hätte den 18 Meter hohen Baum vorher untersuchen und fällen lassen müssen.

Der Gärtner legte Berufung ein, weil er einen Freispruch erreichen will. Seiner Ansicht nach war der Schaden an der Kastanie nicht erkennbar gewesen. Ein neuer Sachverständiger werde dies im Prozess darlegen, kündigte dessen Anwalt an. Der Prozess wird komplett neu aufgerollt.

"Für mich ist es schlimm, das alles noch einmal vor Gericht zu erleben", sagte der 75-jährige Mann der getöteten Frau am Montag. Auch der damals schwer verletzte Fußgänger leide bis heute "noch sehr" unter den Folgen des Unfalls: Er habe mehrere Operationen hinter sich bringen müssen und sei schwerbehindert, sagte der 60-Jährige.

Sein Anwalt Ottmar Schaffarcyzk erklärte, er habe sich mit Ansprüchen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld an die Stadt Trier gewandt. Sie wolle aber erst darüber entscheiden, wenn es ein rechtskräftiges Urteil gebe. Schaffarcyzk ging davon aus, dass insgesamt eine sechsstellige Summe auf die Stadt zukommen könnte.

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